Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

carlos1977

Zitat von: Isie in 28.02.2020 10:14
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.
Wo kann ich die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag nachlesen???

Spid

Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.

Isie

Zitat von: Spid in 28.02.2020 10:32
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.
Da sie für die Bezüge Verwaltung verbindlich sind, sind sie für die Beschäftigten sehr wohl relevant.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf

Spid

Nein. Der AG hat sich schlicht an die tariflichen Regelungen zu halten. Eine Abweichung zum Nachteil des Beschäftigten ist ebenso rechtswidrig wie eine Abweichung zum Vorteil ohne dessen Einverständnis.

Isie

Die Durchführungshinweise legen den Tarifvertrag nicht aus, sondern liefern ein Berechnungsbeispiel. Die tarifvertragliche Formulierung ist ohnehin eindeutig.

Spid

Eben. Weshalb das Beispiel ja ohnehin falsch ist.

Isie

Wenn keine Entgeltgruppenzulage zusteht und der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist, ist das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiterzuzahlen und außerdem der Garantiebetrag.

Wenn in der alten Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zu stand, ist diese in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen. Und auch hier ist dann das alte Entgelt, hier aber bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage, weiterzuzahlen und zusätzlich der Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als der Garantiebetrag.

TV-Ler

Zitat von: Luc008 in 28.02.2020 11:03
Fangen nun die Stufenlaufzeiten denn nun neu an?
Ja.

Spid

Zitat von: Isie in 28.02.2020 10:59
Wenn keine Entgeltgruppenzulage zusteht und der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist, ist das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiterzuzahlen und außerdem der Garantiebetrag.

Wenn in der alten Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zu stand, ist diese in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen. Und auch hier ist dann das alte Entgelt, hier aber bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage, weiterzuzahlen und zusätzlich der Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als der Garantiebetrag.

Letzteres ist im TV-L nicht geregelt. Es wird nicht auf das bisherige Entgelt abgestellt, sondern lediglich auf das bisherige Tabellenentgelt - außer für die Berechnung des Unterschiedsbetrags. Für diese Berechnung ist explizit geregelt, daß dafür die Entgeltgruppenzulage zum Tabellenentgelt zu addieren ist. Hätten die TVP die von Dir vertretene Regelung vereinbaren wollen, hätten sie ,,und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt." weglassen müssen. Haben sie aber nicht und somit ist es lediglich eine Berechnungsvorschrift für den Unterschiedsbetrag.

Isie

Für Luc008 ist es nicht mehr relevant. In einem inzwischen wieder gelöschten Beitrag hat er gepostet, dass er gerade eine Mitteilung bekommen hat, dass er in Entgeltgruppe 9b Stufe 4 gekommen ist. Anscheinend eine Neueinstellung statt einer Höhergruppierung. Vielleicht ein anderer Arbeitgeber!?

carlos1977

Zitat von: Isie in 28.02.2020 10:37
Zitat von: Spid in 28.02.2020 10:32
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.
Da sie für die Bezüge Verwaltung verbindlich sind, sind sie für die Beschäftigten sehr wohl relevant.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf
Welches Beispiel in der PDF meinst du??

Blume

Ich kann nur Spid Ausführungen Recht geben.

Meine Personalabteilung hat mir mitgeteilt.

Die Entgeltgruppenzulage nicht dazugerechnet wird.

also heißt es nach der Höhergruppierung, altes Gehalt  9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag.

Keine Entgeltgruppenzulage mehr!

Isie

Unter Punkt 6 ist das Beispiel. Leider soll das Beispiel gleichzeitig die Deckelung verdeutlichen, so dass es dadurch etwas verwirrend ist.

carlos1977

Zitat von: Isie in 28.02.2020 12:38
Unter Punkt 6 ist das Beispiel. Leider soll das Beispiel gleichzeitig die Deckelung verdeutlichen, so dass es dadurch etwas verwirrend ist.
Nach diesem Beispiel ist der Garantiebetrag = 0€ ...oder wie?

Isie

Ja, wegen der Deckelung. Aber es ist eindeutig, dass das bisherige Entgelt, bestehend aus dem Tabellenentgelt und der Entgeltgruppenzulage weiter gezahlt wird. Den Garantiebetrag obendrauf gibt es nur deshalb nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung ist.