Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verbesserung Techniker / Meister
Isie:
@Blume:
Die Durchführungshinweise sind eigentlich eindeutig. Einen Garantiebetrag gibt es in dem Beispielfall nur deshalb nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung ist. Es kann natürlich noch passieren, dass dein Arbeitgeber meint, die Entgeltgruppenzulage auch weiterhin nicht in die Berechnung einbeziehen zu wollen. Aber das lass deinen Arbeitgeber mal schön begründen. Insbesondere, wenn die Entgeltgruppenzulage an Beschäftigte, die keine Höhergruppierung beantragt haben, weitergezahlt wird, dürfte die Begründung interessant sein.
Spid:
Wobei der AG zu keiner Begründung verpflichtet ist.
Capo:
Wenn ich mich auf eine Stelle als Techniker nach E9b bewerbe und ich habe jetzt eine Stelle E9a Stufe 5 mit Entgeltgruppenzulage (Meister) und eine Meisterzulage. Wo lande ich den dann?
Werden die Zulagen dann nicht berücksichtigt? Da ja E9a Stufe 5 und E9b Stufe 4 der gleiche Betrag ist, habe ich dann nur die 180€ statt die 193,35€ der Zulagen. Somit also 13,35€ weniger.
TV-Ler:
--- Zitat von: Capo am 03.03.2020 13:13 ---Wenn ich mich auf eine Stelle als Techniker nach E9b bewerbe ...
--- End quote ---
Gleicher Arbeitgeber?
Capo:
Ja gleicher Arbeitgeber.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version