Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?
Das hat ja nichts mit der Entgeltgruppenzulage in der E9 Fallgruppe 1 ( verlängerte Stufenlaufzeiten) zu tun oder?
Technikerzulage? Anspruch besteht weiter
Auch nachdem in den öffentlichen Verwaltungen und Institutionen der BAT durch verschiedene neue Tarifverträge abgelöst wurde gilt der Zulagentarifvertrag zum BAT weiter!
In vielen Dienststellen und Institutionen in denen in der Vergangenheit der BAT angewandt wurde und in denen nun die Nachfolge-Tarifverträge TVöD/TV-L gelten scheint Unklarheit darüber zu bestehen, dass die Technikerzulage (sowie weitere Zulagen wie z.B. die Programmiererzulage) weiter zu zahlen ist. Dadurch wird neueingestellten Kollegen und Kolleginnen zum Teil seit Jahren die Zulage in Höhe von monatlich 23,01 € vorenthalten.
Richtig ist: Allen Beschäftigten, denen nach altem Recht (bis zum 01.10.2005 im Bereich des TVöD bzw. 01.11.2006 im Bereich des TV-L) spezielle Zulagen nach dem Zulagentarifvertrag (ab § 3 des jeweiligen Zulagen-TV) zugestanden hätte, steht diese Zulage auch Heute noch zu. Dabei ist es gleichgültig, ob die Betroffenen vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts oder danach eingestellt wurden. Auch im Bereich des TV-L (Tarifrecht der Länder), in dem seit dem 01.01.2012 die Vergütungsortung des BAT für neue Beschäftigte durch die Entgeltordnung des TV-L abgelöst wurde, besteht der Anspruch auf die Technikerzulage weiter.
Quelle: verdi-Seiten
im Bezug darauf hatte ich mir meine Technikerzulage auch geholt, wenn auch nur 6 Monate rückwirkend. Das dürfte dann bei dir auch so gehandhabt werden, obwohl du seit 2013 als Techniker eingestellt bist.