Ich habe mal in unserer Personalabteilung die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 angefragt.
Laut Ihnen ist dies als Techniker nicht möglich, würde hier zu mindest nicht so gehandhabt. Sagen aber auch nicht, was man für die Fallgruppe 1 erfüllen muss. Ich solle mich quasi nicht so anstellen, ich sei ja "nur" Technikerin. Und was im Internet so steht würde nicht stimmen.
Mein Gruppenleiter möchte mich mind. in die normale E9 höher gruppieren. Kollegen von mir haben eine Stufenvorweggewehrung, die noch Beträge von 250-300€ enthält. Also sie sind derzeit schon in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Ich würde, wenn ich jetzt in die E9a Stufe 2 gelangen würde nicht mal annähernd so eine hohe Stufenvorweggewehrung erhalten. Deswegen will mein Gruppenleiter direkt meine Stellenbeschreibung auf E9 Fallgruppe 1 auslegen, damit auch ich diese hohe Vorweggewehrung bekommen kann.
Schade, dass man mit unsere Personalabteilung so schlecht sprechen kann, über diese Themen.
Vielleicht sollte man doch einen Anwalt beauftragen, sich das ganze mal anzuschauen.
Ich habe mehrere Stellenausschreibungen im Netz gefunden, die meine Tätigkeiten beschreiben und sogar mit einer E10 und höher ausgeschrieben sind, oder ist man als Konstrukteur Sondermaschinenbau im TV-L nicht so viel Wert?