Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.
Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.
Auf Antrag?
Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik
IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?