Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich bin als Techniker mit der Fallgruppe 1 eingruppiert und erhalte momentan 3.129,67+98,50=3.228,17€ (übergeleitet 9a Stufe 2). Mit der Höhergruppierung zum 01.01.2020 käme ich in die 9b Stufe 2 mit einem Tabellenentgelt von 3.227,32€. Da der Unterschiedsbetrag nach der Höhergruppierung negativ wäre (3.227,32-3.228,17=0,85€), gehe ich davon aus, dass mit der Höhergruppierung der Garantiebetrag von 180€ gezahlt wird. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
1.) 3.129,67+98,50+180=3.408,17€ (gemäß TV-Ler)
2.) 3.129,68+180=3309,67€ (gemäß Spid)
Sollte Möglichkeit 1.) umgesetzt werden, dann würde ich nach der Höhergruppierung im Jahr 2020 in der 9b Stufe 2 + Garantiebetrag mehr erhalten als in der 9b Stufe 3 (3.374,65€). Im Jahr 2021 wäre durch die Tariferhöhung das Tabellenentgelt der 9b Stufe 3 allerdings wieder höher (3.424,65€), vorausgesetzt das es bei Höhergruppierung mit Zahlung des Garantiebetrags keine tariflichen Erhöhungen Entgeltgruppenbeträge gibt.
Fragen:
1- Erhalte ich mit der Höhergruppierung von der 9a Stufe 2 in die 9b Stufe 2 grundsätzlich die Zahlung des Garantiebetrages?
2- Werden nach Höhergruppierung und Zahlung des Garantiebetrags etwaige Tariferhöhungen (2020-->min. 90€ und 2021--> min. 50€) der Entgeltgruppenbeträge ausgeklammert?
Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon im Voraus bedanken.