Sorry, dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin technischer Angestellter und nach 22.2 Falllgruppe 1 mit Entgeltzulage (Technikerzulage) eingestellt - ohne Hochschulabschluss oder Techniker Abschluss, aber mit langjähriger Facherfahrung mit entsprechender Tätigkeit.
siehe:
Entgeltgruppe 9 1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)
Wichtig ist dann ja die Information, dass die Höhergruppierung mit dem Beginn einer neuen Stufenlaufzeit einher geht - bei einem vermutlichen Rentenbeginn 2032 nicht unerheblich.
Jetzt bleibt also noch die Frage nach der Entgeltgruppenzulage.
Vielen Dank Spid im Voraus für Deine Geduld und Antworten,
Schöne Grüße
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine Technikerzulage stand Dir nicht zu. Diese war nicht für Techniker, sondern für Beschäftigte mit technischer (Fach-)Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Bei der Überleitung in E9a findet der Garantiebetrag keine Anwendung. Bei der Höhergruppierung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn er diesen übersteigt.