Hallo Forum Gemeinde
Ich verfolge in geraumen Abständen das Bunte Treiben ihr im Forum
und Versuche für mich passende Informationen zu finden.
Meistens mit Erfolg durch gute Antworten der Spezis hier.
Nun komm ich aber leider nicht weiter und bitte um Rat
Ich bin Industriemeister (Werkstattleiter einer Mechanischen Werkstatt) an einer Hochschule.
Mir sind 2 Facharbeiter plus Auszubildenden ständig unterstellt.
Diese Tätigkeit mache ich seit Juni 2013 Eingruppiert wurde ich in die E7/3.
2018 wollte mein Vorgesetzter meine Stellenbeschreibung anpassen und mich somit in die E9/2
bringen. Vorgesehen war E9 mit Verlängerten Stufenlaufzeiten nach Anlage A Entgeltordnung
15.2 Fallgruppe 2 mit Gruppenzulage. Angeboten von der Dienststelle wurde Fallgruppe 4 also ohne Zulage. Ich habe dieses Angebot Dankend ausgeschlagen, da ich durch die Verlorenen Jahre incl. weniger Sonderzahlung plus den Verlängerten Stufenlaufzeiten kein positives Ergebnis für mich gesehen habe. Zudem habe ich etwas auf den neuen Tarifvertrag gehofft dass es eine Einigung bei Stufengleicher Höhergruppierung gibt. Stand jetzt ist, keine Stufengleicher Höhergruppierung,
dafür keine Verlängerten Stufenlaufzeiten, Eingruppierung der Meister mindestens in E8.
Ich bin jetzt in der E7/4 und würde im Juni 20 in die E7/5 kommen.
Meine Frage zu dieser Situation ist jetzt, wie ich mich verhalten soll.
Nach Absprache mit dem PR würde mir gesagt dass die Höhergruppierung in E8 die ab 01.01.20 in Kraft getreten ist, beantragt werden muss. Bedeutet für mich Ich komme wahrscheinlich rückwirkend ab 1. oder 2. Quartal in die E8/3. Mit dem Garantiebeitrag wären das also 100 Euro mehr. Aber ich Verliere einfach mal so knapp 4 Jahre meiner Erfahrungsstufe. Was soll ich also tun, warten bis ich im Juni in der E7/5 bin und dann einen neuen Anlauf mit meiner aktualisierten Tätigkeitsbeschreibung machen? (dann also in dieE9/3) Oder erstmal die E8 annehmen den Garantiebeitrag nutzen und einen gewissen Zeitraum später den Antrag in die E9 stellen?
Was ist für die Spezis hier der Vernünftigste Weg?
Gibt es Informationen über die Durchführung der Tariflichen Mindesteingruppierung E8 für Meister die jetzt in Kraft getreten ist ?
Wie verhält sich der Garantiebeitrag bei den zwei Varianten?
Ich hoffe auf Hilfreiche Infos
Im Voraus schon mal besten Dank