Wenn keine Entgeltgruppenzulage zusteht und der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist, ist das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiterzuzahlen und außerdem der Garantiebetrag.
Wenn in der alten Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zu stand, ist diese in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen. Und auch hier ist dann das alte Entgelt, hier aber bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage, weiterzuzahlen und zusätzlich der Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als der Garantiebetrag.