Nein, sie sind nicht nur tariflich ohne jeden Wert, sie sind auch kein Anhaltspunkt für die Auslegung tariflicher Normen - schließlich käme dann einer der Tarifparteien eine Interpretationshoheit zu, die ihr nicht zusteht. Wenn man dann noch bedenkt, daß nicht selten die Durchführungshinweise das Versagen der Tarifparteien, das zu vereinbaren, was sie vereinbaren wollten, noch verschlimmbesserten - ich sage nur PE3 zu §16 Abs. 2 TV-L i.V.m. §16 Abs. 2 Satz 3. Das war ganz großes Kino, wie man eine im Wortlaut grundrechtswidrige Regelung in den Durchführungshinweisen durch eine explizit tarifwidrige heilen wollte. Wie großartig das BAG das quasi im Vorbeigehen abkanzelte, während das BAG die auf der Hand liegende grundrechtskonforme Interpretation der tariflichen Norm präsentierte. Das war eigentlich der Augenblick, wo die TdL hätte sagen sollen: Interpretation tariflicher Normen überlassen wir besser mal jemandem, der sich damit auskennt.