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[Allg] Karrieremöglichkeiten?

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Skedee Wedee:
Ja, aber der TE geht anscheinend davon aus, dass seine Kollegin automatisch befördert wird nach Ableistung der Probezeit:


--- Zitat von: HansPetersen am 07.03.2019 11:03 ---Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.).

--- End quote ---


--- Zitat von: Organisator am 07.03.2019 14:44 ---Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.

--- End quote ---

Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

Kingrakadabra:
D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?

Organisator:

--- Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 15:02 ---D. h. es gibt dort nur einzelne Stellen mit A9, A10 und A11, nie gebündelt A9/11 z. B.?

--- End quote ---

korrekt

Organisator:

--- Zitat von: Skedee Wedee am 07.03.2019 14:51 ---Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

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und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.

Kingrakadabra:

--- Zitat von: Organisator am 07.03.2019 15:16 ---
--- Zitat von: Skedee Wedee am 07.03.2019 14:51 ---Genau, sie erhält daher aktuell Bezüge nach A9 auf ihrer 10er-Planstelle und wird irgendwann (frühestens ein Jahr nach Ablauf der Probezeit, aufgrund § 13 Abs. 5 LfbG Berlin) möglicherweise, unter Umständen, vielleicht zur Oberinspektorin ernannt und in die entsprechende Planstelle eingewiesen.

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und, in Richtung Themenstarter, kann sich dann nach einiger Zeit der Bewährung auf eine A11er - Stelle (häufig mit Führungsverantwortung) bewerben.

--- End quote ---

Danke für die Info. Das gibt es also auch...

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