Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Karrieremöglichkeiten?
Buccaneer:
...da üblicherweise innerhalb der Probezeit nicht befördert wird. (s.a. §9ff Beamtenstatusgesetz, bzw. dem korrespondierenden § in Berliner Landesbeamtengesetz)
Skedee Wedee:
Und genau dort (§ 13 Abs. 5 LfbG Berlin) ist geregelt, dass während der Probezeit und vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Probezeit grundsätzlich nicht befördert werden darf. Also ist das ganze Gerede (die Kollegin erhält nach Ende der Probezeit A10) Mumpitz und ich verweise nochmals auf meinen obigen Post: der TE sollte ein Lehrbuch über das Beamtenrecht, hier speziell Berlin, käuflich erwerben, um wenigstens die Grundzüge des Beamtenrechts zu kennen.
Darüber hinaus ist Berlin nicht bekannt für einen Beförderungsstau... Achtung, der letzte Satz war pure Ironie.
Calenberger:
Die Meinung von Skedee Wedee, muss ich hier teilen.
Bitte informiere dich mal etwas über das Beamtenrecht.
Du hast den Mangel, dass du keinen Vorbereitungslehrgang absolvieren durftest, daher ist zwangsläufig dein Wissen im Beamtenrecht ausbaufähig.
Du solltest dies alleine schon machen, damit du im späetren Berufsleben keine bösen Überraschungen erlebst.
Kingrakadabra:
Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.
Oder er bringt einfach alles gehörig durcheinander.
So ein Büchlein hatte ich damals auch, gibt's im Netz.
Organisator:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 14:42 ---Ich glaube mit "erhalten" meint er, dass sie einen A10-bewerteten Dienstposten hat.
--- End quote ---
Korrekt, in den Berliner Bezirksämtern gibt es keine gebündelten Dienstposten. Es muss eine Bewerbung auf eine höher dotierte Stelle stattgefunden haben.
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