Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Karrieremöglichkeiten?
HansPetersen:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 08:17 ---Hier wird einiges vermischt.
Meinst du mit "kommen" eine Beförderung nach A10 oder lediglich die Einweisung in eine Planstelle?
Der TE sollte sich grundlegend informieren.
Hast du einen Vorbereitungsdienst absolviert? Falls ja, welchen?
LG
--- End quote ---
Nein ich habe keinen Vorbereiungsdienst absolviert. Ich habe BWL studiert und da die Verwaltung händeringend nach Mitarbeitern sucht, werden auch BWLer eingestellt. Ich bin wie gesagt ab Juni dann Beamter auf Probe mit A9 Einstiegsgehalt... Wie das nun konkret heisst oder genannt wird weiß ich nicht, also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Kingrakadabra:
also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Welche "sie"? Ich dachte du beginnst dort?
HansPetersen:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 07.03.2019 11:13 ---also ob sie nun in einer Planstelle ist oder wie auch immer. Sie hatte ein Vorstellungsgespräch und hat sich gegen andere bewerber durchgesetzt und nun heisst es darf sie die Tätigkeit ausüben und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
Welche "sie"? Ich dachte du beginnst dort?
--- End quote ---
Ich beginne mit A9 als Probebeamter im Juni 2019 ... Mit "Sie" ist eine Kollegin gemeint, die ebenfalls mit A9 begann auf der selben Position wie ich und nun eben die besagte Stelle (A10) bekommen hat :)
Buccaneer:
--- Zitat von: HansPetersen am 07.03.2019 11:03 ---... und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
--- End quote ---
Das heißt, sie wird auf ihrem Posten befördert. Anders ausgedrückt: Der Posten ist nach A9/A10 bewertet und mit einer entsprechenden Bewertung hinterlegt.
Assessmentcenter zur Erlangung einer Beförderung sind eher unüblich, sondern nennen sich im Beamtenjargon "Regelbeurteilung". Berförderungsauswahlen finden i.d.R. unter Zuhilfenahme eben dieser Beurteilungen statt und haben gem. Beamtenrecht nach "...Eignung, Leistung und Befähigung..." zu erfolgen, sprich: wer die beste Beurteilung hat, kann befördert werden. Ein Recht auf Beförderung gibt es nicht (solange die Beurteilung das nicht hergibt).
Befördert ist man dann, wenn man die Urkunde unterschrieben hat, völlig egal, was vorher besprochen oder versprochen wurde...
Der viel wichtigere Schritt als die Beförderung ist zunächst einmal die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, damit man nicht als "Beamter auf Probe außerhalb der Probezeit" zwischen Baum und Borke sitzt.
HansPetersen:
--- Zitat von: Buccaneer am 07.03.2019 11:49 ---
--- Zitat von: HansPetersen am 07.03.2019 11:03 ---... und wird nach Beendigung ihrer Beamtenprobezeit (noch 1,5 Jahre) dann automatisch in die Besoldungsgruppe A10 kommen (Sie muss kein Assesmentcenter mehr machen etc.)
--- End quote ---
Das heißt, sie wird auf ihrem Posten befördert. Anders ausgedrückt: Der Posten ist nach A9/A10 bewertet und mit einer entsprechenden Bewertung hinterlegt.
Assessmentcenter zur Erlangung einer Beförderung sind eher unüblich, sondern nennen sich im Beamtenjargon "Regelbeurteilung". Berförderungsauswahlen finden i.d.R. unter Zuhilfenahme eben dieser Beurteilungen statt und haben gem. Beamtenrecht nach "...Eignung, Leistung und Befähigung..." zu erfolgen, sprich: wer die beste Beurteilung hat, kann befördert werden. Ein Recht auf Beförderung gibt es nicht (solange die Beurteilung das nicht hergibt).
Befördert ist man dann, wenn man die Urkunde unterschrieben hat, völlig egal, was vorher besprochen oder versprochen wurde...
Der viel wichtigere Schritt als die Beförderung ist zunächst einmal die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, damit man nicht als "Beamter auf Probe außerhalb der Probezeit" zwischen Baum und Borke sitzt.
--- End quote ---
Also hier in Berlin, soweit ich das mitbekomme, geht alles nur über Auswahlgespräche. Klar zählt die Beurteilung fast bis zu 70%, aber man kann mit gutem Eindruck beim orstellungsgespräch auch genommen werden.
Und nein, sie hat vorher im Sozialamt (A9) Ihre 7 Monats Runde gedreht und arbeitet nun in der Büroleitung (A10), also etwas komplett anderes. Bezahlt wird sie aber wohl noch mit A9 bis zur Vollendung der Probezeit.
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