Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum aber lese hier schon seit einiger Zeit mit und möchte mich nun auch einbringen. Da ich ohnehin eine Frage bzgl. der Eingruppierung habe, nehme ich dies doch gleich zum Anlass.
Sofern ein ähnlicher Eintrag/eine ähnliche Frage hier im Forum bereits vorhanden ist, entschuldige ich mich vielmals. Dies hab ich dann übersehen.
Ich befinde mich seit Januar auf einer neuen Stelle, die offiziell nach der Entgeltgruppe 6 des TV-L bewertet ist. Aufgrund von mangelnder Berufserfahrung befide ich mich in der Probezeit in Entgeltgruppe 5. Dies wurde mir vor Dienstantritt auch bereits mitgeteilt aber gleichzeitig wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Höhergruppierung nach E6 unmittelbar nach Bestehen der Probezeit erfolgt.
Nachdem ich mich mit dem TV-L beschäftigt habe und mich weitergehend informiert habe, konnte ich feststellen, dass eine niedrigere Entgeltgruppe während der Probezeit im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Die Eingruppierung richtet sich nämlich ausschließlich nach der auszuübenden Tätigkeit unabhängig davon, welche Qualifikationen der Arbeitnehmer hat.
Ich habe eine schriftliche Anfrage an den Verwaltungsleiter gestellt und um schriftliche Auskunft über die tarifrechtliche Grundlage für die niedrigere Eingruppierung während der Probezeit gebeten. In seinem Antwortschreiben erläutert er, dass erfahrungsgemäß eine mehrmonatige Einarbeitungszeit für diese Stelle notwendig ist und mir die auszuübenden Tätigkeiten zunächst nur in Mitarbeit mit einem Kollegen übertragen sind. Hierdurch entspräche die Wertigkeit meiner Tätigkeit geringstenfalls über die Dauer der vereinbarten Probezeit der E5, da die Voraussetzungen des §12 Abs. 1 Satz 4 TV-L wohl nicht erfüllt wären.
Die Übertragung der Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit findet dem Prinzip der Tarifautomatik folgend im Anschluss an die Probezeit statt.
Mein Kollege begleitet mich hauptsächlich bei der Arbeit aber lässt mich die Aufgaben in Absprache mit ihm alleine erledigen.
Nun ist mir bewusst, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Aufgaben in geringeren Umfang zuzuordnen. Dies muss nach meinen Informationen jedoch ausdrücklich geschehen.
Unter ausdrücklich verstehe ich z.B. eine schriftliche Niederschrift (einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan gibt es nicht, dieser befindet sich zur Prüfung noch beim Ministerium und wurde auch erst nach meinem Dienstantritt angefertigt).
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr/Sie mir eine grobe Einschätzung - natürlich nur sofern möglich - geben könntet.
Ich bedanke mich sehr für die Hilfe.
Viele Grüße aus Ba.-Wü.
Tom