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Niedrigere Eingruppierung während der Probezeit

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TomBW:
Guten Abend,

ich bin neu hier im Forum aber lese hier schon seit einiger Zeit mit und möchte mich nun auch einbringen. Da ich ohnehin eine Frage bzgl. der Eingruppierung habe, nehme ich dies doch gleich zum Anlass.  :)
Sofern ein ähnlicher Eintrag/eine ähnliche Frage hier im Forum bereits vorhanden ist, entschuldige ich mich vielmals. Dies hab ich dann übersehen.


Ich befinde mich seit Januar auf einer neuen Stelle, die offiziell nach der Entgeltgruppe 6 des TV-L bewertet ist. Aufgrund von mangelnder Berufserfahrung befide ich mich in der Probezeit in Entgeltgruppe 5. Dies wurde mir vor Dienstantritt auch bereits mitgeteilt aber gleichzeitig wurde mir schriftlich bestätigt, dass die Höhergruppierung nach E6 unmittelbar nach Bestehen der Probezeit erfolgt.

Nachdem ich mich mit dem TV-L beschäftigt habe und mich weitergehend informiert habe, konnte ich feststellen, dass eine niedrigere Entgeltgruppe während der Probezeit im Tarifvertrag nicht vorgesehen ist. Die Eingruppierung richtet sich nämlich ausschließlich nach der auszuübenden Tätigkeit unabhängig davon, welche Qualifikationen der Arbeitnehmer hat.

Ich habe eine schriftliche Anfrage an den Verwaltungsleiter gestellt und um schriftliche Auskunft über die tarifrechtliche Grundlage für die niedrigere Eingruppierung während der Probezeit gebeten. In seinem Antwortschreiben erläutert er, dass erfahrungsgemäß eine mehrmonatige Einarbeitungszeit für diese Stelle notwendig ist und mir die auszuübenden Tätigkeiten zunächst nur in Mitarbeit mit einem Kollegen übertragen sind. Hierdurch entspräche die Wertigkeit meiner Tätigkeit geringstenfalls über die Dauer der vereinbarten Probezeit der E5, da die Voraussetzungen des §12 Abs. 1 Satz 4 TV-L wohl nicht erfüllt wären.
Die Übertragung der Tätigkeiten in alleiniger Zuständigkeit findet dem Prinzip der Tarifautomatik folgend im Anschluss an die Probezeit statt.

Mein Kollege begleitet mich hauptsächlich bei der Arbeit aber lässt mich die Aufgaben in Absprache mit ihm alleine erledigen.

Nun ist mir bewusst, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Aufgaben in geringeren Umfang zuzuordnen. Dies muss nach meinen Informationen jedoch ausdrücklich geschehen.
Unter ausdrücklich verstehe ich z.B. eine schriftliche Niederschrift (einen aktuellen Geschäftsverteilungsplan gibt es nicht, dieser befindet sich zur Prüfung noch beim Ministerium und wurde auch erst nach meinem Dienstantritt angefertigt).


Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr/Sie mir eine grobe Einschätzung - natürlich nur sofern möglich - geben könntet.

Ich bedanke mich sehr für die Hilfe.


Viele Grüße aus Ba.-Wü.
Tom

Spid:
Die Bewertung der Stelle ist tariflich unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Wurde eine auszuübende Tätigkeit übertragen, die zur Eingruppierung in E6 führt, bist Du in E6 eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht. Die Aussage des Verwaltungsleiters ist inkonsistent. Während die dargestellte Konstellation ja durchaus denkbar ist im Hinblick auf E7-E9a, weil ja dann ggfs. keine/weniger selbständige Leistungen anfallen, ist das bei E5/E6 nur dann überhaupt denkbar, wenn nicht die Bandbreite an Tätigkeiten übertragen worden wäre, die zur gesteigerten Breite der benötigten Fachkenntnisse führt. Derlei trägt er aber nicht vor.

marco.berlin:
Oder anders ausgedrückt, nach Bestehen der Probezeit bliebe nur sofort und rückwirkend für 6 Monate die Ansprüche geltend zu  machen. Kannst du natürlich auch sofort machen, kann mir aber vorstellen, dass da wer verschnupft reagiert, wenngleich ich noch keine gescheiterte Probzeit erlebt habe. PR sei dank.

Pietclock:
@ TomBW: nach meiner Erfahrung gehen die Personalstellen recht gerne recht "virtuos" mit diesem herrlich spröden Begriff der "auszuübenden Tätigkeit" um, und nutzen das genau für so Spielchen, wofür die Eingruppierung gar nicht gedacht ist.
Auszuübende heißt eben nicht ausgeübte,  eine totale Blüte in der Sache. Sprich, was man tatsächlich macht, spielt weit weniger die Rolle, als was die Personalstelle meint, das ausgeübt werden soll...

und da kann man natürlich viel freier mit "rumspielen". Während der Probezeit sollst du da sozusagen eine andere Tätigkeit ausüben als danach. Ist logisch eigentlich eher blödsinnig, kommt aber nicht selten so vor.
Erfahrenere Leute werden so auch gerne mal höhergruppiert, obwohl das eigentlich über die Stufen laufen soll. Ist eben die "auszuübende" Tätigkeit plötzlich eine andere, weil der/diejenige halt schon 20 Jahre dabei ist ;)

Max:
Kenne diese Praxis auch. Ist zum Teil auch nachvollziehbar, dass einem Neuling zu Anfangs noch nicht alle Tätigkeiten übertragen werden.
Ob man wegen insgesamt 600 Euro Brutto hier den Aufstand übt sei jedem selbst überlassen. Im Gegensatz zu Marco.berlin's Behörde wird bei uns auch während der Probezeit die Möglichkeit genutzt das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen.

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