Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Niedrigere Eingruppierung während der Probezeit
TomBW:
Vielen Dank für die ersten Antworten! Das bringt mich bereits ein Stück weiter.
Die fehlende berufliche Erfahrung ist also kein Grund für eine niedrigere Eingruppierung, da ja - wie von Spid genannt - nur die auszuübende Tätigkeit eine Rolle spielt.
Der Verwaltungsleiter hat nur noch hinzugefügt:
"Die erforderlichen gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse sind unabdingbar wegen der bei dieser Tätigkeit zu beachtetenden komplexen Vorgaben und dem benötigten Hintergrundwissen, beispielweise den Vorschriften zur Ausbildung der mittleren Dienste (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung), des Reise- und Trennungsgeldrechts oder der Lehrkräftevergütung und den damit verbundenen Rechtsfolgen für alle Tätigkeitsbereiche Ihres Dienstpostens bei deren Anwendung."
Anschließend folgt der schon beschriebene Absatz mit der mehrmonatigen Einarbeitungszeit.
Meiner Meinung nach, nehme ich die Aufgaben jedoch nicht in geringerem Umfang war. Die Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung muss ich insoweit bei Lehrgangsplanung beachten (Leistungsnachweise, Dauer).
Die Vergütung für Lehrkräfte werden von mir auf sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft und zur Auszahlung weitergeleitet. Vorher unterschreibt die "Haushaltskollegin" die Anweisungen jedoch noch ebenfalls (Vier-Augen-Prinzip).
Die Aufgaben im Bereich des Reise- und Trennungsgeldrechts nehme ich auch komplett wahr (Kontierungen prüfen/ergänzen und dann zur Auszahlung weiterleiten).
Der im Schreiben des Verwaltungsleiters genannte Kollege führt mich in die Disposition der Ausbildung (Stundenplanung) ein. Hier nehmen wir die Aufgaben zurzeit tatsächlich gemeinsam wahr aber hier geht es nur darum, nebenamtliche Lehrkräfte unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Ausschlusszeiten in die entsprechenden Stundenpläne einzutragen.
Bzgl. der ausdrücklichen Zuordnung in geringerem Umfang:
Ist mit ausdrücklich schriftlich gemeint oder genügt hier auch mündlich?
@Pietclock: Danke für den Hinweis bzgl. der Auslegung des Begriffs "auszuübenden"!
Danke!
Spid:
Wie wurde Dir denn überhaupt Deine auszuübende Tätigkeit mitgeteilt?
TomBW:
@Spid : Mehr oder weniger nur mündlich. Es hieß "Sie sind hierfür zuständig, das funktioniert so und das übernehmen Sie ab jetzt".
Dies gerade in Bezug auf das Reise- und Trennungsgeldrechts und der Lehrkräftevergütung.
Ich würde auch behaupten - ohne mich dabei jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen - das ich die zwei oben genannte Gebiete schon völlig eigenständig ausführe. In Bezug auf Reisekosten/Trennungsgeld erfolgt keine Überprüfung durch andere Kollegen/Vorgesetzten und ich kann diese Vorgänge abschließend bearbeiten. In Bezug auf die Lehrkräftevergütung arbeite ich auch eigenständig außer das ich den Vorgang noch zur abschließenden Zeichnung weitergebe. Dies wäre aber durch das Vier-Augen-Prinzip auch in E6 bzw. nach der Probezeit nötig.
Schriftlich habe ich noch nichts erhalten. Geschäftsverteilungsplan liegt wie bereits gesagt auch noch nicht vor
Spid:
Dauert das Arbeitsverhältnis bereits länger als einen Monat? Wenn ja, wie ist der AG seiner Verpflichtung nach §2 NachwG nachgekommen?
TomBW:
@Spid : Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 07.01.2019, demnach nun gute zwei Monate.
Einen Nachweis nach § 2 NachwG habe ich noch nicht erhalten bzw. der Arbeitgeber ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.
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