Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Niedrigere Eingruppierung während der Probezeit
Pietclock:
Ich habe sowas noch nie erhalten, auch Jahre nach Arbeitsbeginn nicht. Ist das vielleicht mit dem Arbeitsvetrag schon ausreichend dargelegt?
TomBW:
Ich habe gerade einen Blick in das Nachweisgesetz geworfen und Ziffer 5 sagt folgendes:
„eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“
muss diese Niederschrift enthalten.
Also mein Arbeitsvertrag enthält eine solche Beschreibung nicht...
Spid:
--- Zitat von: TomBW am 06.03.2019 20:51 ---@Spid : Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 07.01.2019, demnach nun gute zwei Monate.
Einen Nachweis nach § 2 NachwG habe ich noch nicht erhalten bzw. der Arbeitgeber ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.
--- End quote ---
Es ist ein individualrechtlicher Anspruch, der sich auch gerichtlich durchzusetzen ließe - aber mit zweifelhaftem Nutzen im Hinblick auf die Eingruppierung und möglicherweise probezeitbeendend.
Spid:
--- Zitat von: Pietclock am 06.03.2019 20:55 ---Ich habe sowas noch nie erhalten, auch Jahre nach Arbeitsbeginn nicht. Ist das vielleicht mit dem Arbeitsvetrag schon ausreichend dargelegt?
--- End quote ---
Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die dort genannten Anforderungen erfüllt, ja, sonst nicht.
Pietclock:
Kommt drauf an, was „eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“ bedeutet..... es steht drinnen " als Sachbearbeiter beschäftigt". Sonst ist da nix beschrieben außer natürlich der Entgeldgruppe und Arbeitsort.
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