Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Niedrigere Eingruppierung während der Probezeit

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Pietclock:
Ich habe sowas noch nie erhalten, auch Jahre nach Arbeitsbeginn nicht. Ist das vielleicht mit dem Arbeitsvetrag schon ausreichend dargelegt?

TomBW:
Ich habe gerade einen Blick in das Nachweisgesetz geworfen und Ziffer 5 sagt folgendes:

„eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“

muss diese Niederschrift enthalten.
Also mein Arbeitsvertrag enthält eine solche Beschreibung nicht...

Spid:

--- Zitat von: TomBW am 06.03.2019 20:51 ---@Spid : Das Arbeitsverhältnis besteht seit dem 07.01.2019, demnach nun gute zwei Monate.

Einen Nachweis nach § 2 NachwG habe ich noch nicht erhalten bzw. der Arbeitgeber ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.

--- End quote ---

Es ist ein individualrechtlicher Anspruch, der sich auch gerichtlich durchzusetzen ließe - aber mit zweifelhaftem Nutzen im Hinblick auf die Eingruppierung und möglicherweise probezeitbeendend.

Spid:

--- Zitat von: Pietclock am 06.03.2019 20:55 ---Ich habe sowas noch nie erhalten, auch Jahre nach Arbeitsbeginn nicht. Ist das vielleicht mit dem Arbeitsvetrag schon ausreichend dargelegt?

--- End quote ---

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die dort genannten Anforderungen erfüllt, ja, sonst nicht.

Pietclock:
Kommt drauf an, was „eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“ bedeutet.....   es steht drinnen   " als Sachbearbeiter beschäftigt".  Sonst ist da nix beschrieben außer natürlich der Entgeldgruppe und Arbeitsort.

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