Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Niedrigere Eingruppierung während der Probezeit

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TomBW:

--- Zitat von: Pietclock am 06.03.2019 21:13 ---Kommt drauf an, was „eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit“ bedeutet.....   es steht drinnen   " als Sachbearbeiter beschäftigt".  Sonst ist da nix beschrieben außer natürlich der Entgeldgruppe und Arbeitsort.

--- End quote ---

Also in meinem Arbeitsvertrag wird keine Funktion genannt...
Der Vertrag ist wie folgt aufgebaut:

- Vertragspartner
- § 1 Einstellung, Beschäftigungsumfang (Beginn der Arbeit und Vollzeit mit wöchentlicher Stundenanzahl)
- § 2 Anwendung tariflicher Bestimmungen
- § 3 Probezeit (sechs Monate nach § 2 Abs. 4 TV-L)
- § 4 Eingruppierung
- § 5 Nebenabreden (keine vorhanden)
- § 6 Änderungen und Ergänzungen (nur Hinweis, dass diese nur in Schriftform wirksam sind)
- Unterschriften

Spid:
„Sachbearbeiter“ ist nicht ausreichend, es bedarf regelmäßig einer näheren Charakterisierung, mindestens als Stichpunkte.

Pietclock:
@TomBW: mich hat das jetzt auch mal interessiert, habe gerade nachgeschaut: in §5 steht bei mir dass ich umgesetzt, abgeordnet und zugewiesen werden darf. Außerdem noch dass zuviel gezahlte  Vergütung zurückgezahlt werden muss.

Außerdem hab ich tatsächlich ein DIN A4 Blatt nach dem Nachweisgesetz bei dem Vertrag (dachte immer das gehört dazu, gabs direkt bei der Vertragsunterzeichnung dazu).

Da steht der Arbeitsort drin, so wie eben "Herr Pietclock wird als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Übertragung weiterer Tätigkeiten bleibt vorbehalten."

Sonst nix...

TomBW:

--- Zitat von: Pietclock am 06.03.2019 21:27 ---@TomBW: mich hat das jetzt auch mal interessiert, habe gerade nachgeschaut: in §5 steht bei mir dass ich umgesetzt, abgeordnet und zugewiesen werden darf. Außerdem noch dass zuviel gezahlte  Vergütung zurückgezahlt werden muss.

Außerdem hab ich tatsächlich ein DIN A4 Blatt nach dem Nachweisgesetz bei dem Vertrag (dachte immer das gehört dazu, gabs direkt bei der Vertragsunterzeichnung dazu).

Da steht der Arbeitsort drin, so wie eben "Herr Pietclock wird als Sachbearbeiter beschäftigt. Die Übertragung weiterer Tätigkeiten bleibt vorbehalten."

Sonst nix...

--- End quote ---

Ich habe mir meinen Vertrag jetzt auch nochmal genauer angeschaut und bei mir steht z.B. nichts von Umsetzung, Versetzung und Zuweisung.

Bei mir ist in § 4 noch genannt: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."

Über die Rückzahlung von zu viel gezahlter Vergütung steht bei mir nichts drin. Ich denke in einem solchen Falle würden sie sich den Anspruch aus dem BGB (ungerechtfertigte Bereicherung - wenn das passt) ableiten und die Vergütung zurückfordern.

Ein Blatt nach dem Nachweisgesetz habe ich aber nicht. Ich habe nur noch die "Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue", "Erklärung deutsche Staatsangehörigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, Strafverfahren usw.", "Hinweis auf das Datengeheimnis" und eine "Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen nach dem Verpflichtungsgesetz"

All das habe ich unterschrieben aber etwas in Bezug auf das Nachweisgesetz habe ich nicht.


Ich denke das soll durch die Tätigkeitsbeschreibung erfolgen, welche aber eben so wenig wie der Geschäftsverteilungsplan vorliegt.

Pietclock:

--- Zitat ---Bei mir ist in § 4 noch genannt: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, der/dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen."
--- End quote ---

Das steht bei mir auch drin, aber nirgendwo ist irgendeine Tätigkeit beschrieben...

Diese anderen Unterlagen habe ich auch alle. Aber wie gesagt, außer dem Satz zum dem Sachbearbeiter gibt es absolut nichts was meine Tätigkeit, die von mir sozusagen auszuüben ist, beschrieben wird. Und ich bin deutlich länger als die Probezeit dabei ...  sowas lassen sie halt offenbar gerne schleifen.

Es gibt hier einen Geschäftsverteilungsplan, daraus geht aber nicht die Tätigkeit des einzelnen Mitarbeiters hervor. Dann gibt es noch einen Arbeitsverteilungsplan, da steht dann jeder einzelne drin, allerdings immer noch derart allgemein, da fallen unter bestimmte Punkte Leute, das geht von E5 bis E11.... Und ne genaue Beschreibung ist das ja auch nicht.

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