Liebe Leute,
theoretisch müsste ich einen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kann mir hier im Forum einer helfen.
In der Schwangerschaft muss man gemäß §7 MuSchG für Untersuchungen freigestellt werden.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich die Untersuchungen außerhalb meiner Arbeitszeit erledigen kann. Ja, kann ich, ist aber nicht immer realisierbar.
Unsere Gleitzeit sagt, ich kann von 6-20 Uhr arbeiten, 9-15 Uhr ist Kernarbeitszeit. Liegt mein Termin nun außerhalb der Kernarbeitszeit, muss ich die Zeit die ich fehlte "nacharbeiten". Liegt der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit muss ich das nicht.
Umgeht man so nicht den §7 MuSchG? Dann ist es ja auch keine Freistellung?
Bei den Mitarbeitern mit fester AZ wird dies anders gehandhabt, was m.E. ein Nachteil für die Mitarbeiterinnen in Gleitzeit ist...
Hat jemand einen Rat?