Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen