Selbstständig arbeiten heißt, ohne direkte Anleitung, Aufsicht oder Weisung tätig zu sein.
Unter selbstständiger Leistung ist hingegen eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die jeweilige Entgeltgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert. Eine leichte geistige Arbeit genügt nicht. Kennzeichnend für selbstständige Leistungen sind ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses. Vom TB werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt. Der TB muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen. So liegen selbstständige Leistungen z. B. dann vor, wenn der TB alternativ entscheiden muss, welche Rechtsvorschriften im Einzelfall anzuwenden sind. Des Weiteren, wenn vorgegebene oder zu ermittelnde Daten und Fakten im Rahmen von Fachkenntnissen in ein neues Ergebnis umgewandelt werden.