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Zulage bei Krankheitsvertretung

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NEEPG:
Hallo,

ich vertrete seit Mitte Januar 2019 meine Kollegin wegen Krankheit, wie lange die Vertretung noch andauert, ist nicht ersichtlich.
Sie ist in E9k TV-L eingruppiert und ich in E8 TV-L. Bis auf eine Tätigkeit (in die ich schon längst durch meine Kollegin oder meine Chefin hätte eingelernt werden sollen), übernehme ich die komplette Vertretung alleine. Kann ich hier eine persönliche Zulage rückwirkend zu Mitte Januar nach § 14 TV-L beantragen?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
NEEPG

Spid:
Es gibt keine E9k. Die angesichts der Sachverhaltsschilderung anzunehmende Gesamttätigkeit erfüllt nunmehr die Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe? Handelt es sich um eine höhere Entgeltgruppe, entsteht der Anspruch auf eine Zulage nach §14 TV-L unter den dort geschilderten zeitlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.

NEEPG:
Meine Kollegin ist in der E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert und dieser Entgeltgruppe entsprechen die Tätigkeitsmerkmale, die ich nun in Vertretung mache. Also kann ich Ihrer Meinung nach, den Antrag stellen?

Lars73:
Du machst deine bisherigen Aufgaben nicht mehr sondern nur noch die Aufgaben der Kollegin?

Spid:

--- Zitat von: NEEPG am 11.03.2019 13:08 ---Meine Kollegin ist in der E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit eingruppiert und dieser Entgeltgruppe entsprechen die Tätigkeitsmerkmale, die ich nun in Vertretung mache. Also kann ich Ihrer Meinung nach, den Antrag stellen?

--- End quote ---

Nun, angesichts der Sachverhaltsschilderung, daß "eine Tätigkeit" der Kollegin nicht auszuüben sei und bespw. zwischen E8 und E9 Fg. 3 in Teil I nur ca. 16,7% selbständige leistungen sind, hielt ich es nicht für zwingend, daß die Tätigkeitsmerkmale der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten erfüllt seien. Sind sie erfüllt, besteht nach einem Monat Anspruch auf die Zulage von 4,5% des Tabellenentgelts. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

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