Ja, es ist etwas kompliziert.
Also, ich bin regulär in E9/4, habe aber seit 2017 für vier Jahre eine Höhergruppierung nach E11. Das erfolgt in Form einer Zulage. In 2017 und 2018 war die nächsthöhere 11er-Stufe 11/3.
In 2019 ist durch die aktuelle tarifliche Erhöhung die nächsthöhere Stufe nur noch E11/2. Und das ist brutto nur 37 Euro mehr als E9/4 in 2019.
11/2 ist in 2019 außerdem nur 25 Euro brutto mehr als 11/3 in 2018.
So oder so könnte ich mit 11/2 nicht von der garantierten tariflichen Erhöhung in Höhe von 100 Euro profitieren.
Ich frage mich daher, ob ich auch bei einer "vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten" (TVL §14) Anrecht auf den Garantiebetrag von mindestens 100 Euro habe, oder ob es tatsächlich passieren kann, dass ich von 11/3 auf 11/2 absteige?