Zitat von: Bastel am 04.04.2019 15:44Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:05Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.Bei mir nicht.Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung. Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.Und die Rabatte werden auf den vollen Darlehensbetrag angerechnet (Hälfte der Summe der bekommenen Bafögzahlungen), gleichzeitig gilt aber die max. 10.000€ Grenze. Die Rabatte bringen also oft gar nix, da man mit Rabatt noch über 10.000€ liegt.
Zitat von: MoinMoin am 04.04.2019 09:05Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.Bei mir nicht.Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung. Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.Die Rabatte außer bei sofortiger Rückzahlung vom „Studenten-Bafög“ wurden schon vor vielen Jahren abgeschafft. Anderster schaut es bei Meisterbafög und ähnlichem aus.
Zitat von: MrRossi am 04.04.2019 08:36Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.Bei mir nicht.Ich hatte auch noch eine Zeit der Vollförderung. Aber ja: Wenn man Regelstudienzeit einhält gibt es nen Rabatt und wenn man zu den Besten gehört auch und wenn man auf einen Schlag abzahlt ebenfalls.
Ist das Bafög nicht auf 10.000 begrenzt wenn man die Regelstudienzeit einhält? Dachte das wäre so.
Heißt also, dass heute kein Student mehr als 10T€ zurückzahlen muss?
Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ? Für alle Trennungsväter/-Mütter ändert sich z.B. durch das Studium nix. Weiter Unterhalt aufs Konto des Kindes. Ist nur für Leute, die vorher keinen Barunterhalt gezahlt haben ein Schock was der Staat so für den Unterhalt ansetzt.
Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ?
Zitat von: Wastelandwarrior am 05.04.2019 12:42Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ? Für alle Trennungsväter/-Mütter ändert sich z.B. durch das Studium nix. Weiter Unterhalt aufs Konto des Kindes. Ist nur für Leute, die vorher keinen Barunterhalt gezahlt haben ein Schock was der Staat so für den Unterhalt ansetzt. Weil leistungsfähige Eltern zu haben nicht bedeutet, dass sie einen auch unterstützen. Und gerade die Studierenden, deren Eltern sich nicht um sie scheren (überspitzt ausgedrückt), brauchen die Unterstützung durch BaFöG am dringendsten, bekommen aber am wenigsten.
Zitat von: Wastelandwarrior am 05.04.2019 12:42Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ? Weil der Staat die Leistungsfähigkeit mEn zu niedrig ansetzt (oder angesetzt hat, wie man merkt bin ich nicht mehr ganz im Thema, ich musste noch weit mehr als 10T€ zurückzahlen und habe auch nicht nur die Hälfte als angerechnet bekommen, ist verdiene ja auch entsprechend)
Das ist kein Grund für ein elternunabhängiges BAföG, sondern nur ein Grund, die Freibeträge höher zu setzen, was auch mehr oder weniger regelmäßig getan wird.
Zitat von: pvenj am 05.04.2019 12:53Zitat von: Wastelandwarrior am 05.04.2019 12:42Warum sollte der Staat bei leistungsfähigen Eltern den Lebensunterhalt der studierenden Kinder zahlen ? Für alle Trennungsväter/-Mütter ändert sich z.B. durch das Studium nix. Weiter Unterhalt aufs Konto des Kindes. Ist nur für Leute, die vorher keinen Barunterhalt gezahlt haben ein Schock was der Staat so für den Unterhalt ansetzt. Weil leistungsfähige Eltern zu haben nicht bedeutet, dass sie einen auch unterstützen. Und gerade die Studierenden, deren Eltern sich nicht um sie scheren (überspitzt ausgedrückt), brauchen die Unterstützung durch BaFöG am dringendsten, bekommen aber am wenigsten.und weil die Eltern ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, soll der Staat einspringen ? Das ließe sich auch durch Übergang der Unterhaltsansprüche auf die Bafög-Stellen lösen. (Bafög wird dann gezahlt, aber die Kohle bei den Eltern im Zweifel vollstreckt)
Zitat von: Feidl am 09.04.2019 08:29Das ist kein Grund für ein elternunabhängiges BAföG, sondern nur ein Grund, die Freibeträge höher zu setzen, was auch mehr oder weniger regelmäßig getan wird.Ja, aber die Freibeträge sind definitiv zu niedrig.Ich verstehe eh nicht, warum der Staat nicht eine elternunabhängiges (zinsloses) Darlehen bereitstellt. Armselig.
Nennt sich KfW Studienkredit 174 bis zu 14 Semester mit monatlich 650 euro ohne jegliche Sicherheit. Zinssatz um die 4 Prozent Sollzins.
Zitat von: Aüg am 10.04.2019 22:24Nennt sich KfW Studienkredit 174 bis zu 14 Semester mit monatlich 650 euro ohne jegliche Sicherheit. Zinssatz um die 4 Prozent Sollzins.Ja, das ist ein Anfang. Die fast 5% sind natürlich eine Bürde und wie oben dargestellt, braucht dann ein E13er ca 20 Jahre um das E8er Gehalt eingeholt zu haben und fängt erst dann mehr zu verdienen.Insofern, ist es doch nicht zu viel, was ein E13er bekommt.
So ist es nur leider in Praxis nicht mehr.