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Kündigung im Befristeten Vertrag

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DarkRanger:
Guten Morgen,

ich habe einen befristeten Vertrag EG12 TVÖD BUND bis Nov 19. Mein Vorgänger ist seit 6 Monaten ausgeschieden und ich sollte mich nach seinem Ausscheiden auf die Stelle bwerben. Nun kommt meine Behörde nicht in Gang ...erst wurde geprüft ob ich ohne Auschreibung die Stelle kriegen soll, dann war fraglich obs ne Beamtenstelle werden soll, immer Verzögerungen. Ich hab die Nase voll und auch andere interesante Stellen in Aussicht.  Der Vertrag wurde über 3 Jahre befristet. Wenn ich jetzt einer anderen Stelle zusage, wie ist das mit der Kündigung? Mir wurde gesagt, dass ein Wechsel von befristet in unbefristetete Stelle  immer ein ausserordentlicher Kündigungsgrund mit reduzierter Kündigungszeit wäre...Hat da jemand erfahrung ? Was heisst verkürzte Zeit ? Danke.

blacksoldier:
Der TVÖD lässt ja in § 30 ordentliche Kündigungen zu. Ob der Grund "feste Stelle" eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt halte ich für fraglich. Schliesslich müssen massive Vorfälle und einer unzumutbarkeit des Arbeitsverhätnisses vorliegen. Ob so ein Versprechen das nicht gehalten wird, das erfüllt entzieht sich meiner Kenntniss.  Aber es bliebe ja in jedem Fall auch der Auflösungsvertrag oder ggf. Vereinbarungen zwischen den Behörden ...wenn die nächste Anstellung auch eine Behörde ist.

MoinMoin:
Also bei sowas geht man grundsätzlich den Weg einen einvernehmlichen Auflösungsvertrag zu machen.
Eventuell solltest du vorher ein Zwischenzeugnis anfordern, damit die da nicht so krass reingrätschen, wenn sie beleidigt sind.
Grundsätzlich:
Welches Interesse sollte ein AG haben, jemanden bezahlen zu wollen, der auf dem Absprung ist.

Spid:
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, außerordentlich (mit Auslauffrist) zu kündigen, wenn man der Meinung ist, einen wichtigen Grund zu haben. Ist der AG anderer Meinung, müßte der AG Kündigungsschutzklage erheben - die aber, außer der Feststellung, daß man nicht hätte kündigen dürfen, keine Wirkung hat.

MoinMoin:
Und wenn dann sich herausstellt, dass man illegalerweise gekündigt hat, dann kann der AG eine Schadensersatzklage nachschieben.
 Erfolg: gleich NULL
Ausser wenn zeitgleich deine Vertretung ebenfalls ausgefallen (wg. Organisationsversagen, wenn du keine hast) ist und durch dein Wegbleiben ein monetär nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Das sollte man bei unwilligen AGs die einen nicht einvernehmlich gehen lassen sollten als Joker im Ärmel haben (und vielleicht mal hinter der Hand erwähnen.)

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