Wenn du auszuübendene Tätigkeiten hast (z.B. die eines E15er postens) du aber nur Hauptschule hast, dann erhälst du E14 als Entgelt.
Manchmal ist es aber möglich, dass man dich als sonstiger Beschäftigter ansieht und die Entgeltordnung dieses auch vorsieht, dann erhält man auch das volle Entgelt.
Fazit: Aufsteigen können kann man auch als Bsc in mehr als E12 , Personaler können sich jedoch selten überwinden so etwas zu machen.