Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Amtsvormund
Falke007:
--- Zitat von: Dust am 02.04.2019 11:53 ---Hallo,
ich kann das schon verstehen. Man braucht nur aktuelle Stellenausschreibungen betrachten. Die Ausschreibungen reichen von E9c, S 12, E10/A11. Die S14 ist jedenfalls ausgeschlossen, da wir die Tätigkeitsmerkmale nicht erfüllen. Ausnahme wäre hier eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers mit der Übertragung dieser Merkmale. eine Eingruppierung in E9c oder aufwärts halte ich für gerechtfertigt. Die Unterschiede zwischen E9c und S12/S14 sind jetzt nicht so riesig. Verdi hatte damals, ich meine bei der letzten Tarifverhandlung S16 gefordert.
--- End quote ---
Ne, geht mir auch gar nicht zwingend um die Unterschiede.
Zwischen S12 und bspw. S14 liegen ja jetzt auch keine Welten - es gibt aber definitiv auch viele die S14 bekommen. Aus den Gesprächen mit den Kollegen habe ich jetzt nicht erfahren können, worin sich deren Arbeit mit meiner unterscheidet.
Vielleicht lass ich mich mal vom Personalrat bzw. Verdi beraten - wenn da dann nichts geht, ist das ja auch okay. Aber da die Möglichkeit ja in irgendeiner Form besteht, will ich es zumindest mal versuchen.
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