Hallo liebe Experten,
ich wende mich mit einem speziellen Fall (so sagt es zumindest meine Personalabteilung
) an euch.
Ich bin offiziell in die E11/2 eingruppiert. Im April 2018 wurde mir eine Führungsposition nach E12 für zwei Jahre zur Erprobung übertragen. Ich bekomme also eine Zulage zwischen E11/2 und E12/2 von 130,43€.
Meine Stufe 2 in der E11 endet nun im März 2019, sodass ich nun "auf dem Papier" eine E11/3 bekomme und sich die Differenz zur E12 neu berechnet. Diese beträgt nun das Tabellentgelt der E11/3 plus Garantiebetrag.
Soweit so gut.
Meine Frage an euch: ist diese Berechnung korrekt?
In der "Höhergruppierungsmatrix TV-L" ist Höhergruppierung linear von E11/3 zu E12/3 abgebildet. Müsste die Berechnung der Differenz also direkt von E11/3 zu E12/3 erfolgen?
Über Hinweise wäre ich sehr dankbar,
Christian