TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Aus der Besoldung einer Stelle als Beamter läßt sich keinerlei Rückschluß auf die Eingruppierung von TB bei gleicher Tätigkeit ziehen. Beide Systeme sind voneinander vollständig unabhängig und stehen in keinerlei Beziehung zueinander.
Ok dann ist das schon mal klar, dass zwischen E11 und A11 - oder auch jede andere Gehaltsstufe - nicht verglichen wird.
Es sind unstrittig Aufgaben mit einer Bewertung >E9a übertragen und die Eingruppierung erfolgt wegen der nicht erfüllen Prüfungspflicht in der E9a?
Wird eine Zulage bezahlt oder hattest du die Absolvierung des Angestelltenlehrganges II abgelehnt?
Ich erhalte weder eine Zulage noch hab ich den Angestelltenlehrgang II absolviert.
Meine Qualifikationen sind wie erwähnt die 3 Jährige kaufmännische Ausbildung und 9 Jahre Berufserfahrung (Plus den aktuell noch laufenden Betriebswirt VWA)
Angenommen das alles ist absolviert, kann ich dann einfach gesagt auf schriftlichen Antrag höhergestuft werden? Oder wie läuft das ab?
Dir müssen entsprechende höherwertige Tätigkeiten übertragen werden. Nur weil du einen Bildungsabschluss hast, wirst du nicht automatisch oder auf Antrag höher vergütet.
Es geht um eine Tätigkeit als Prüfer im Rechnungsprüfungsamt welche sogar einer Bezahlung im höheren nichttechnischen Dienst gleichkommt (A11). Kann man demnach davon ausgehen dass die Tätigkeit ohne Beamtenlaufbahn nach E11 bezahlt werden kann?
Die Besoldungsgruppe A 11 ist der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene bzw. dritten Qualifizierungsebene (in Bayern) oder allgemein gesprochen dem gehobenen Dienst zugeordnet. Aus der Dienstpostenfestsetzung kann nichts für die tarifliche Eingruppierung hergeleitet werden (siehe Spids Beitrag von 15:40 Uhr).
Ja gut bei dem übertragen der höherwertigen Aufgaben muss ich mich mit meinem Personalchef/meiner Personalchefin hinsetzen und das mit der Höherstufung besprechen.
Das mit A11 ist wieder was anderes, denn unter Umständen könnte auch die Voraussetzung des "anderen Bewerbers" im LBG BW erfüllt sein. Ich möchte hier jetzt allerdings auf der TVÖD Seite bleiben, ob nach dem genannten Studium E9b oder auch bis zu E11 erfüllt sein könnte.