Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf Jahressonderzahlung

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Bastel:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.03.2019 13:54 ---
--- Zitat von: BStromberg am 14.03.2019 13:33 ---
--- Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26 ---§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

--- End quote ---

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.

--- End quote ---
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

--- End quote ---

Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...

MoinMoin:

--- Zitat von: Bastel am 14.03.2019 14:18 ---Dann könnte man Sie schon nicht mehr einfrieren...

--- End quote ---
Psssst, nicht so laut, die AGs lesen mit.

Poggeliese:

--- Zitat von: Dani85 am 14.03.2019 14:07 ---Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?

--- End quote ---
Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

BStromberg:

--- Zitat von: Poggeliese am 14.03.2019 14:59 ---
--- Zitat von: Dani85 am 14.03.2019 14:07 ---Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?

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Sicherheitshalber würde ich das beantragen, dann ist man auf der sicheren Seite. Hatte gelesen, dass es für alle Beschäftigten Rückwirkend gezahlt wird, außer die 02.03.19 ausscheiden.

Ich an deiner Stelle würde das einfach mal erfragen. Zur Not ist so ein formloser Antrag auch schnell geschrieben. Meine Kollegin macht das auch...

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Machen, JA, aber:

Sofern die Personaler nicht auf reine Erfahrungswerte der Vergangenheit abstellen, wird einem zum gegenwärtigen Zeitpunkt in der Dienststelle keiner eine verbindliche Auskunft zu dieser Stichtagsfrage geben können, da die textlichen Detailregelungen des Tarifabschlusses noch von den Spitzenverbänden zu Papier gebracht werden müssen.

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