Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Anspruch auf Jahressonderzahlung

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Spid:
Ja.

Mask:
§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

BStromberg:

--- Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26 ---§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

--- End quote ---

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.

Die Damen und Herren verrichten i.d.R. 6-10 Monate p.a. treu und brav ihren Dienst (in monetär überschaubaren Entgeltgruppen :() und partizipieren dann noch nicht mal von der bescheidenen Sonderzahlung, wenn die Beschäftigungsverhältnisse z.B. zum 30.11. eines Jahres auslaufen.

MoinMoin:

--- Zitat von: BStromberg am 14.03.2019 13:33 ---
--- Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26 ---§ 20 Jahressonderzahlung


 (1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung

--- End quote ---

... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.

--- End quote ---
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.

Dani85:
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?

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