Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anspruch auf Jahressonderzahlung
Spid:
Ja.
Mask:
§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
BStromberg:
--- Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26 ---§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
--- End quote ---
... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
Die Damen und Herren verrichten i.d.R. 6-10 Monate p.a. treu und brav ihren Dienst (in monetär überschaubaren Entgeltgruppen :() und partizipieren dann noch nicht mal von der bescheidenen Sonderzahlung, wenn die Beschäftigungsverhältnisse z.B. zum 30.11. eines Jahres auslaufen.
MoinMoin:
--- Zitat von: BStromberg am 14.03.2019 13:33 ---
--- Zitat von: Mask am 14.03.2019 13:26 ---§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung
--- End quote ---
... was die Sache nicht fairer macht, z.B. bei bloß (regelmäßig) saisonal beschäftigten Aushilfen z.B. bei den kommunalen Bauhöfen etc.
--- End quote ---
Genau, einfach abschaffen den Käse und aufs Gehalt umlegen.
Dani85:
Danke, für die Hilfreichen Antworten, wäre ja auch zu schön gewesen.
Aber die Tarifliche Angleichung/ Erhöhung bekomme ich rückwirkend nachgezahlt oder?
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