Warum sollte die Personalabteilung auf Dinge hinweisen, von denen der TB selbst Kenntnis hat? Die Höhergruppierung findet dann statt, wenn die höherwertige Tätigkeit wirksam nicht nur vorübergehend übertragen wird. Da sich beide Arbeitsvertragsparteien für die nicht nur vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit einig seien müssen, sehe ich nicht, inwiefern es etwas zu kritisieren gäbe. Woran machst Du die behauptete Sittenwidrigkeit fest? Grundsätzlich ließe sich die Problematik umgehen, indem man die auszuübende Tätigkeit überhaupt später oder zunächst nur vorübergehend überträgt, dies bedarf aber selbstverständlich der Zustimmung beider Vertragspartner.