Deswegen meine Frage an die Schwarmintelligenz, ob es für die 300 CP irgendeine konkrete Norm gibt.
Eine derartige Norm existiert in dem hier diskutierten Zusammenhang nicht, allerdings sind Beweise der Nichtexistenz bekanntlich sehr schwierig zu führen, wie jeder Philosoph weiß. Mit Gewissheit lässt sich lediglich feststellen, dass es eine verwaltungsmäßig normierte Erfordernis von 300 ECTS-Punkten für die Zuordnung in die Laufbahnen des höheren Dienstes a priori nur bei Lehramtsstudiengängen gibt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung v. 01.12.2017 [GMBl 2017 Nr. 54/55, S. 986]). Der User Snooze hat trotzdem recht, wenn er auf die Aussage des BMI verweist. Tatsächlich ist es nämlich so, dass eine pauschale Anerkennung (wie durch den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 07.12.2007 impliziert) nicht praktiziert wird. Ohnehin spricht die soeben erwähnte Verwaltungsvorschrift lediglich davon, dass Absolventen eines FH-Masters auch dann zugelassen werden
können, wenn der Akkreditierungsbescheid keinen entsprechenden Zusatz (i.e. "Eröffnet den Zugang zum höheren Dienst") enthält. Mithin eine Kann-Bestimmung, von der in der bundesbehördlichen Einstellungspraxis nach Dafürhalten der jeweiligen Amtsleitung durchaus kein Gebrauch gemacht wird. Als Beispiel sei der Höherer Kriminaldienst des Bundes genannt, für den im Ausschreibunsgtext des BKA explizit die Absolvierung eines einschlägigen Masterstudiengangs mit mind. 300 CP (Summe aus Bachelor- und Masterstudiengang) vorausgesetzt wird. Wenn der Ausschreibunsgtext keinerlei Angaben zum Umfang des Masters enthält, dann spricht einiges (aber nicht alles) dafür, dass man sich im guten Glauben an die die KMK- und IMK-Beschlüsse von 2007 bewerben kann, ohne bereits aus formalen Gründen zu scheitern. Von einer vorherigen Anfrage bei der einstellenden Behörde würde ich jedenfalls absehen, nachfragen kann man hinterher immer noch.
Hey Spiddo, alles läuft bei Dir? Habe soeben aus alter Verbundenheit Dein gutes Karma um eins hochgesetzt, damit Du im Equilibrium bist...