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[Allg] Beförderung ein Kriterium eine halbe Note Besser vs. längere Dienstzeit

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.03.2019 14:37 ---...im vorliegenden Fall ist der PR ja "im Spiel"...

--- End quote ---

stimmt - und er hatte um Rat gefragt, also habe ich geschrieben, wie ich vorgehen würde (insbesondere der zweite Absatz meiner Zeilen ist da vielleicht von Interesse; denn die übergeordnete Ebene wurde in den Beiträgen bislang noch nicht betrachtet). Die Ausführungen zum NPersVG erfolgten hingegen, weil sich im (für viele aus nachvollziehbaren Gründen eher sperrigen) Rechtsbereich nicht alle auskennen. Nach meiner Erfahrung reagieren Dienststellenleitungen auf Hinweise auf konkrete Rechtsstellen zumeist mit konkreten Handlungen (ansonsten häufiger mit unkonkreten Ausführungen bzw. mit allseits beliebtem Politsprech), also habe ich die Rechtsstellen mal genannt.

was_guckst_du:
...aber ein Problem wird verkannt...

...die Auswahl des Beamten anhand der Beurteilungsnote ist geltendes Recht und vom BVerwG und BVerfG bestätigt...daran kann kein PR noch ein BezirksPR etwas ändern...

SwenTanortsch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.03.2019 15:22 ---...aber ein Problem wird verkannt...

...die Auswahl des Beamten anhand der Beurteilungsnote ist geltendes Recht und vom BVerwG und BVerfG bestätigt...daran kann kein PR noch ein BezirksPR etwas ändern...

--- End quote ---

... weswegen die Personalvertretung darauf bestehen sollte, von Beginn an konsequent beteiligt zu werden (ich glaube, das habe ich schon einmal irgendwo gesagt, vielleicht irre ich mich auch und sag's nun zum ersten Mal...) - und nun drehen wir beide uns freudig in der ewigen Spirale wiederholter Argumente.

was_guckst_du:
...wenn es kein Auswahlgespräch gibt, weil die bessere Beurteilung zieht, wird der PR erst bei der Umsetzung beteiligt...und kann da nur abnicken, weil die Auswahl rechtmäßig erfolgte...

SwenTanortsch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 20.03.2019 15:42 ---...wenn es kein Auswahlgespräch gibt, weil die bessere Beurteilung zieht, wird der PR erst bei der Umsetzung beteiligt...und kann da nur abnicken, weil die Auswahl rechtmäßig erfolgte...

--- End quote ---

Nun gut, die §§ 64 und 65 NPersVG sagen alles über die Beteiligung bei geordneten Verfahren. Der Begriff des "Abnickens" ist darin nicht vorgesehen - das, was Du beschreibst, wäre ein Willkürverfahren, das nicht die Regel im öffentlichen Dienst ist. Wenn die dienstliche Beurteilung nicht sachgemäß erfolgt (um diese Frage ging es HSVOstfriese ursprünglich), in der Feststellung der Eignung, Befähigung und Leistung also entweder formale oder inhaltliche Fehler vorhanden sind (bzw. die Personalvertretung einer Dienststelle davon ausgeht, dass entsprechende vorhanden sind), dann stellt ebenjene Personalvertretung die Nichteinigung fest, sofern es zuvor zu keiner Korrektur vonseiten der Dienststellenleitung kommt; und der weitere Gang erfolgt dann wie oben beschrieben.

Auswahlentscheidungen werden - wie von vielen Kollegen weiter oben - beschrieben von Dienststellenleitungen vielfach inhaltlich nach Gutsherrenart gefällt. Die Gutsherrenart beinhaltet dann aber formale oder inhaltliche Fehler (sonst wäre es keine Gutsherrenart); diese sollte die Personalvertretung der Dienststelle identifizieren und innerhalb des formal geregelten Verfahrens offenlegen. Was daraus folgt, liegt dann nicht mehr in ihrer Hand. Aber wenn sie innerhalb des formal geregelten Verfahrens präzise arbeitet und sich mit den ihr übergeordneten Personalvertretungen vernetzt, besteht keine ganz schlechte Chance, Gutherrenentscheidungen entgegenzuwirken.

Mit einem (wie ich finde doch eher etwas vereinfachenden) "Abnicken" hat all das nichts zu tun. Vielmehr geht's um die Kärrnerarbeit jeder Personalvertretungstätigkeit. Jedenfalls nach meinem Dafürhalten.

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