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[Allg] Beförderung ein Kriterium eine halbe Note Besser vs. längere Dienstzeit
Mayday:
@HSVOstfriese: Ist das nun lt. Eingangspost nur ein fiktiver Fall, oder doch real?
SwenTanortsch:
Ich denke, man sollte sich grundsätzlich auf das jeweilige Personalvertretungsgesetz des entsprechende Bundesland beziehen (sie sind in den meisten Fällen inhaltlich weitgehend gleich). Hier in Niedersachsen ist beispielsweise der Personalrat bei Einstellungen, Beförderung und Übertragung eines Amtes in der Mitbestimmung (§ 65 (1) 1-3 NPersVG). Damit ist er an den entsprechenden Gesprächen zu beteiligen und dazu also im Vorfeld rechtzeitig zu informieren und fristgerecht einzuladen (§ 64 (1) und (2) im Zusammenhang mit insbesondere § 60 (1) und (2)). Sofern das unterlassen worden wäre - allerdings nicht, wenn die Personalvertretung sich mit der Dienststelle auf generell andere Gepflogenheiten im Sinne von § 64 (5) 1 geeinigt hat -, läge ein Formfehler vor. Darauf kann man seine Dienststelle als Personalvertretung hinweisen, auch um ihr klar zu machen, dass man als Personalvertretung auf eine ordnungsgmäße Beteiligung besteht. Die Dienststellenleitung wird sich im Anschluss i.d.R. genauestens an die Rechtslage halten.
Stimmt die Personalvertretung in Niedersachsen in einem mitbestimmungspflichtigen Verfahren im Sinne von § 68 (1) nicht zu und führt die Erörterung im Sinne von § 68 (2) zu keiner Einigung, erlangt die nächst höhere Instanz nach §§ 70 die Zuständigkeit. Im konkreten Fall würde ich also mit dem zuständigen Bezirkspersonalrat sprechen, ihm den Fall schildern und mich enstsprechend mit ihm beraten, wie weiter vorgegangen werden sollte. Dass ein solches Gespräch stattfindet, würde ich der Dienststellenleitung mitteilen. Auf Grundlage des Gesprächs mit dem Bezirkspersonalrat würde ich eine mit jenem Bezirkspersonalrat abgestimmte Begründung für die nicht erfolgte Zustimmung formulieren. Auch darüber würde ich die Dienststellenleitung informieren, also dass die Nicht-Zustimmung wie auch die zugrundeliegende Begründung mit dem Bezirkspersonalrat besprochen worden ist, denn die Dienststellenleitung wird diese Begründung ja am Ende so oder so zu Gesicht bekommen. Nachdem dieses Verfahren ein Mal so gewählt worden ist, wird die Dienststellenleitung bei der Beachtung von Verfahrensgepflogenheiten in der Regel deutlich aufmerksamer (um's mal so auszudrücken).
Zugleich kann es sich, wie HSVOstfriese am Anfang ja geschrieben hatte, nur um einen völlig fiktiven Fall handeln, da Personalangelegenheiten der Verschwiegenheit unterliegen (§ 9 (1)). Wir denken hier also alle im öffentlichen Forum nur über eine allgemeine Konstellation nach. Nicht umsonst heißt es im Kommentar zum NPersVG: "Die Pflicht zum Stillschweigen gilt nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei privaten Gesprächen. Sie bezieht sich auf Angelegenheiten und Tatsachen, die jemandem bei Wahrnehmung einer personalvertretungsrechtlichen Aufgabe oder Befugnis bekannt werden".
was_guckst_du:
...schöne Abhandlung zum Personalvertretungsrecht...
...allerdings ist es doch wohl eher so, dass bei Beamten vorrangig die Beurteilung entscheidend ist und es - wenn es keine "im wesentlichen gleichen" Bewerber gibt, kein nachrangiges Auswahlgespräch stattfindet..
...das Mitbestimmungsrecht des PR bleibt trotzdem gewahrt, da die aufgrund der Auswahlentscheidung getroffene Umsetzungsentscheidung mitbestimmungspflichtig ist..
SwenTanortsch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 20.03.2019 14:08 ---...schöne Abhandlung zum Personalvertretungsrecht...
...allerdings ist es doch wohl eher so, dass bei Beamten vorrangig die Beurteilung entscheidend ist und es - wenn es keine "im wesentlichen gleichen" Bewerber gibt, kein nachrangiges Auswahlgespräch stattfindet..
...das Mitbestimmungsrecht des PR bleibt trotzdem gewahrt, da die aufgrund der Auswahlentscheidung getroffene Umsetzungsentscheidung mitbestimmungspflichtig ist..
--- End quote ---
... genau deshalb ist es wichtig, die Dienststellenleitung von Anfang an auf seine Mitbestimmungsrechte hinzuweisen und diese konsequent einzufordern. Unsere schärfste Waffe als Personalrat ist das Recht - denn die andere Seite verfügt eben zumeist über größere Durchsetzungspotenziale und zumeist auch Informationsvorteile. Das Recht bindet sie - und da werden Dienststellenleitungen meistens sanfter (um's mal erneut so auszudrücken)...
was_guckst_du:
...im vorliegenden Fall ist der PR ja "im Spiel"...
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