Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beförderung ein Kriterium eine halbe Note Besser vs. längere Dienstzeit
MoinMoin:
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.03.2019 08:31 ---...und im Beamtenrecht zählt zuerst die Beurteilung... alle anderen von dir genannten Kriterien, kommen erst ins Spiel, wenn die Beurteilungen im Wesenlichen gleich sind...und das ist hier eben nicht der Fall...
--- End quote ---
7 von 8 Beurteilungskriterien sind gleich, einer hat die minimalste Abweichung.
Das ist nicht im wesentlichen gleich?
Wo wäre der Unterschied zwischen im wesentlich gleich und identisch?
Und eines ist einem ja wohl klar: Mit dem ganzem Beurteilungssystem soll ja nur eine pseudo Objektivität gewahrt bleiben. Dass das ein Farce ist und nicht zur besten Verteilung der (Human)Ressourcen führt, habe ich schon oft genug erlebt.
Einer der Gründe warum ich schon in jungen Jahren auf den Beamtenstatus verzichtet habe.
Nordlicht:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2019 09:50 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 21.03.2019 08:31 ---...und im Beamtenrecht zählt zuerst die Beurteilung... alle anderen von dir genannten Kriterien, kommen erst ins Spiel, wenn die Beurteilungen im Wesenlichen gleich sind...und das ist hier eben nicht der Fall...
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7 von 8 Beurteilungskriterien sind gleich, einer hat die minimalste Abweichung.
Das ist nicht im wesentlichen gleich?
Wo wäre der Unterschied zwischen im wesentlich gleich und identisch?
Und eines ist einem ja wohl klar: Mit dem ganzem Beurteilungssystem soll ja nur eine pseudo Objektivität gewahrt bleiben. Dass das ein Farce ist und nicht zur besten Verteilung der (Human)Ressourcen führt, habe ich schon oft genug erlebt.
Einer der Gründe warum ich schon in jungen Jahren auf den Beamtenstatus verzichtet habe.
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Das fragte ich weiter oben auch bereits. Und würde mich auch echt mal interessieren, worin dieser Unterschied genau besteht.
Ich glaube, das haben die meisten schon (oft) erlebt. Und ich habe das Gefühl, dass sowas immer öfter vorkommt. Ohne gute "Vernetzung", sprich Eingeschleime bei den Vorgesetzten, geht´s oft gar nicht mehr.
Beurteilungen sind nun mal größtenteils eben gerade NICHT objektiv.
Mayday:
--- Zitat von: Nordlicht am 21.03.2019 09:49 ---
--- Zitat von: HSVOstfriese am 19.03.2019 07:10 ---
Es sind schon beide in A11. Der eine halt nur wenige Monate. Vorher war er A10 und natürlich wurde auch der vorherige Vorgesetzte (für die Zeit zwischen der letzten Anlassbeurteilung und der durch Auswahlverfahren erfolgten Umsetzung auf die A11) um eine Einschätzung zur jetzt erfolgten Anlassbeurteilung für die Bewerbung auf den Dienstposten A12 gebeten.
--- End quote ---
Das WAREN doch im Fall vom TE schon die Anlassbeurteilungen....
--- End quote ---
Guter Punkt! :) Dann muss der Bewerber mit der (wenn auch nur leicht) höheren Punktzahl den Vorzug bekommen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Mayday am 21.03.2019 10:03 ---
--- Zitat von: Nordlicht am 21.03.2019 09:49 ---
--- Zitat von: HSVOstfriese am 19.03.2019 07:10 ---
Es sind schon beide in A11. Der eine halt nur wenige Monate. Vorher war er A10 und natürlich wurde auch der vorherige Vorgesetzte (für die Zeit zwischen der letzten Anlassbeurteilung und der durch Auswahlverfahren erfolgten Umsetzung auf die A11) um eine Einschätzung zur jetzt erfolgten Anlassbeurteilung für die Bewerbung auf den Dienstposten A12 gebeten.
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Das WAREN doch im Fall vom TE schon die Anlassbeurteilungen....
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Guter Punkt! :) Dann muss der Bewerber mit der (wenn auch nur leicht) höheren Punktzahl den Vorzug bekommen.
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Dann ist der Satz:
--- Zitat von: HSVOstfriese am 18.03.2019 16:25 ---Allerdings fällt ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit, in der er A10 war.
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als falsch oder missverständlich.
Aber egal: Mit einem solchen Verfahren wird man niemals die beste Personalbesetzung erreichen.
Nordlicht:
--- Zitat von: Mayday am 21.03.2019 10:03 ---
--- Zitat von: Nordlicht am 21.03.2019 09:49 ---
--- Zitat von: HSVOstfriese am 19.03.2019 07:10 ---
Es sind schon beide in A11. Der eine halt nur wenige Monate. Vorher war er A10 und natürlich wurde auch der vorherige Vorgesetzte (für die Zeit zwischen der letzten Anlassbeurteilung und der durch Auswahlverfahren erfolgten Umsetzung auf die A11) um eine Einschätzung zur jetzt erfolgten Anlassbeurteilung für die Bewerbung auf den Dienstposten A12 gebeten.
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Das WAREN doch im Fall vom TE schon die Anlassbeurteilungen....
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Guter Punkt! :) Dann muss der Bewerber mit der (wenn auch nur leicht) höheren Punktzahl den Vorzug bekommen.
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Und bestimmt wird es darauf auch hinauslaufen.
Wie wunderbar leicht ist es doch für Vorgesetzte, -wenn sie es denn wollen-, ihre "Wunschkandidaten" durchzusetzen. Einfach herrlich!
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