Über welchen Zeitraum gehen denn die Beurteilungen?
Wenn die Person mit der kürzeren Dienstzeit bereits 9 Monate A11 ist, wieso fällt dann ein nicht unerheblicher Teil seines Beurteilungszeitraumes noch in die Zeit mit A10?
Sind Anlassbeurteilungen bei Bewerbungen nicht meistens nur für den Zeitraum der letzten 1 - 1 1/2 Jahre, da für die Zeit davor noch die "alte", vorhergehende Beurteilung Gültigkeit hat? Verstehst Du, was ich meine? (Hilft aber wahrscheinlich auch nicht weiter, sorry.)
Schwierig, solche Fälle. Erst recht, falls der Erstbeurteiler auch noch bei beiden dieselbe Person ist. Das wirkt dann immer so, als hätte derjenige einen Favoriten, will aber genau eben diesen Eindruck nicht erwecken und gibt ähnliche Beurteilungen, damit die "Entscheider" den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.