Wenn das kommunale Rechnungswesen nach Einführung der EGO eingeführt worden wäre, könnte diese Argumentation tragen. Die Einführung der Doppik geschah jedoch vor Inkrafttreten der EGO VKA. Man hat dennoch das Kriterium „Kasse nach KuRVO“ vereinbart, dessen Auslegung durch das BAG bekannt war. Mithin ist das Kriterium weiterhin so auszulegen wie im referenzierten BAG-Urteil. Hätten die Tarifvertragsparteien nach Doppik und Kameralistik unterscheiden wollen, hätten sie derlei vereinbaren müssen. Haben sie aber nicht. Wie wenig die Argumentation mit der Einführung der Doppik trägt, erkennt man übrigens hervorragend daran, daß es in der maßgeblichen Kommentarliteratur an einer entsprechenden Herleitung völlig fehlt - mithin haben die entsprechenden Kommentarmeinungen auch etwa den Wert eines Klospruchs und nicht mehr.