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§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

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Maximus2584:
2) 1Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.

Ist jemand hier, der schon Erfahrung damit hatte, bzw. sogar erfolgreich war?

1-Wie ist denn eine Leistung über dem Durchschnitt nachzuweisen? Reicht eine "sehr gute" Beurteilung und zusätzlich ne mündliche Aussage von der Vorgesetzten "falls ich gefragt werde, so werde ich Sie dann auch unterstützten und eine sehr gute Leistung bestätigen". Trotzdem wie ist der Punkt "über dem Durchschnitt nachweisbar?". Nach meiner Ansicht und Erfahrung aus dem ÖD werden gar keine Statistiken geführt, geschweige denn die Personen sind "wenig" kompetent im Bereich des Personalsmanagments (nur meine Ansicht), mag daran liegen, dass ich aus der privaten Wirtschaft komme. Also es werden immer wieder verschiedene Ausreden benutzt, es ist ja so erschwert worden dies zu genehmigen und bla bla bla, jedoch wollen wir Sie ja bei uns halten und bla bla bla am Ende dauert es halt ewig(habe Antrag gestellt und es wird gerade geprüft). Also kurz gesagt, was soll von meiner Seite getan werden außer die Beurteilung vorzulegen, um erfolgreich zu sein?

Zweite frage, ist es möglich beides gleichzeitig zu benutzen, also § 16.5 und § 17.2. Verkürzung der Stufenlaufzeit und eine zusätzliche Zulage zu der nächst höheren Stufe?.

Vielen Dank für die Infos.

Spid:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111366.msg130818.html#msg130818

MoinMoin:

--- Zitat von: Maximus2584 am 25.03.2019 16:09 ---2) 1Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.

Ist jemand hier, der schon Erfahrung damit hatte, bzw. sogar erfolgreich war?

1-Wie ist denn eine Leistung über dem Durchschnitt nachzuweisen? Reicht eine "sehr gute" Beurteilung und zusätzlich ne mündliche Aussage von der Vorgesetzten "falls ich gefragt werde, so werde ich Sie dann auch unterstützten und eine sehr gute Leistung bestätigen". Trotzdem wie ist der Punkt "über dem Durchschnitt nachweisbar?". Nach meiner Ansicht und Erfahrung aus dem ÖD werden gar keine Statistiken geführt, geschweige denn die Personen sind "wenig" kompetent im Bereich des Personalsmanagments (nur meine Ansicht), mag daran liegen, dass ich aus der privaten Wirtschaft komme. Also es werden immer wieder verschiedene Ausreden benutzt, es ist ja so erschwert worden dies zu genehmigen und bla bla bla, jedoch wollen wir Sie ja bei uns halten und bla bla bla am Ende dauert es halt ewig(habe Antrag gestellt und es wird gerade geprüft). Also kurz gesagt, was soll von meiner Seite getan werden außer die Beurteilung vorzulegen, um erfolgreich zu sein?

Zweite frage, ist es möglich beides gleichzeitig zu benutzen, also § 16.5 und § 17.2. Verkürzung der Stufenlaufzeit und eine zusätzliche Zulage zu der nächst höheren Stufe?.

Vielen Dank für die Infos.

--- End quote ---
a) Wird oftmals nicht angewendet, da es keine Leistungsbeurteilung der Tarifler gibt, somit auch kein Durchschnitt ermittelbar somit auch .....  (sprich bei uns gibt es ein klares Njet zu §17.2)
b) Wenn Ihr eine Leistungsbeurteilung jedoch habt, dann muss dein Vorgesetzer, damit dein AG tätig wird, einen entsprechenden Wunsch äussern, natürlich flnakiert mit Lobhuddeleien über deine Person .....

zur 2. Frage: §16.5 wurde und wird jedoch bei uns durchgeführt (auch Geld von zwei Stufen mehr). Vorgehensweise wie b) oben, gepaart mit Nachweise, dass man abwanderungswillig ist.

  3. Ja: Personalmenagment / -förderung für Tarifler ist in der Regel mehr als unterdurchschnittlich in der Leistung.
Sieht man ja uA. daran, dass Mitarbeiter erst eine monetäre Förderung bekommen, wenn sie quasi schon auf dem Absprung sind. :-X

Maximus2584:

--- Zitat von: MoinMoin am 25.03.2019 16:42 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 25.03.2019 16:09 ---2) 1Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.

Ist jemand hier, der schon Erfahrung damit hatte, bzw. sogar erfolgreich war?

1-Wie ist denn eine Leistung über dem Durchschnitt nachzuweisen? Reicht eine "sehr gute" Beurteilung und zusätzlich ne mündliche Aussage von der Vorgesetzten "falls ich gefragt werde, so werde ich Sie dann auch unterstützten und eine sehr gute Leistung bestätigen". Trotzdem wie ist der Punkt "über dem Durchschnitt nachweisbar?". Nach meiner Ansicht und Erfahrung aus dem ÖD werden gar keine Statistiken geführt, geschweige denn die Personen sind "wenig" kompetent im Bereich des Personalsmanagments (nur meine Ansicht), mag daran liegen, dass ich aus der privaten Wirtschaft komme. Also es werden immer wieder verschiedene Ausreden benutzt, es ist ja so erschwert worden dies zu genehmigen und bla bla bla, jedoch wollen wir Sie ja bei uns halten und bla bla bla am Ende dauert es halt ewig(habe Antrag gestellt und es wird gerade geprüft). Also kurz gesagt, was soll von meiner Seite getan werden außer die Beurteilung vorzulegen, um erfolgreich zu sein?

Zweite frage, ist es möglich beides gleichzeitig zu benutzen, also § 16.5 und § 17.2. Verkürzung der Stufenlaufzeit und eine zusätzliche Zulage zu der nächst höheren Stufe?.

Vielen Dank für die Infos.

--- End quote ---
a) Wird oftmals nicht angewendet, da es keine Leistungsbeurteilung der Tarifler gibt, somit auch kein Durchschnitt ermittelbar somit auch .....  (sprich bei uns gibt es ein klares Njet zu §17.2)
b) Wenn Ihr eine Leistungsbeurteilung jedoch habt, dann muss dein Vorgesetzer, damit dein AG tätig wird, einen entsprechenden Wunsch äussern, natürlich flnakiert mit Lobhuddeleien über deine Person .....

zur 2. Frage: §16.5 wurde und wird jedoch bei uns durchgeführt (auch Geld von zwei Stufen mehr). Vorgehensweise wie b) oben, gepaart mit Nachweise, dass man abwanderungswillig ist.

  3. Ja: Personalmenagment / -förderung für Tarifler ist in der Regel mehr als unterdurchschnittlich in der Leistung.
Sieht man ja uA. daran, dass Mitarbeiter erst eine monetäre Förderung bekommen, wenn sie quasi schon auf dem Absprung sind. :-X

--- End quote ---


zur 2. Frage: §16.5 wurde und wird jedoch bei uns durchgeführt (auch Geld von zwei Stufen mehr). Vorgehensweise wie b) oben, gepaart mit Nachweise, dass man abwanderungswillig ist.

Ich habe erfahren, dass dies in Berlin nicht angewandt wird, nur wenn das Angebot eines anderen Bundeslandes vorliegt und bei einem Angebot aus Berlin ist dies nicht möglich, dies soll vom Senat so angeordnet sein. Damit scheint man zu verhindern, dass man es ausnutzt und meiner Ansicht nach ist dies nur noch schädlicher für den Personalmangel, welcher herrscht. Leute werden trotzdem wechseln und so hätte man Sie halten können.

MoinMoin:

--- Zitat von: Maximus2584 am 26.03.2019 16:26 ---Ich habe erfahren, dass dies in Berlin nicht angewandt wird, nur wenn das Angebot eines anderen Bundeslandes vorliegt und bei einem Angebot aus Berlin ist dies nicht möglich, dies soll vom Senat so angeordnet sein.
--- End quote ---
Ist ja Logisch: Das wäre dann ja auch keine AG Wechsel!

--- Zitat ---Damit scheint man zu verhindern, dass man es ausnutzt und meiner Ansicht nach ist dies nur noch schädlicher für den Personalmangel, welcher herrscht. Leute werden trotzdem wechseln und so hätte man Sie halten können.

--- End quote ---
Nein, das Personal bliebe ja beim gleichen AG. Die Personalzufriedenheit ist natürlich das andere Thema.
Und was hindert die Menschen daran, dass sie sich ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG (innerhalb von Berlin) besogen? Um damit dem AG dazu zu bewegen, dass er einem eine Zulage gewährt.

Ist halt schade, dass die AG keine individuelle Personalförderung macht, sondern nur reagiert, wenn das Kind schon im Brunnen ist.

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