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§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen

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Maximus2584:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2019 16:46 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 26.03.2019 16:26 ---Ich habe erfahren, dass dies in Berlin nicht angewandt wird, nur wenn das Angebot eines anderen Bundeslandes vorliegt und bei einem Angebot aus Berlin ist dies nicht möglich, dies soll vom Senat so angeordnet sein.
--- End quote ---
Ist ja Logisch: Das wäre dann ja auch keine AG Wechsel!

--- Zitat ---Damit scheint man zu verhindern, dass man es ausnutzt und meiner Ansicht nach ist dies nur noch schädlicher für den Personalmangel, welcher herrscht. Leute werden trotzdem wechseln und so hätte man Sie halten können.

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Nein, das Personal bliebe ja beim gleichen AG. Die Personalzufriedenheit ist natürlich das andere Thema.
Und was hindert die Menschen daran, dass sie sich ein Vorstellungsgespräch bei einem anderen AG (innerhalb von Berlin) besogen? Um damit dem AG dazu zu bewegen, dass er einem eine Zulage gewährt.

Ist halt schade, dass die AG keine individuelle Personalförderung macht, sondern nur reagiert, wenn das Kind schon im Brunnen ist.

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na es gibt nicht so wirklich viel Auswahl, muss ja sonst vom Bund ne Stelle sein in Berlin oder so :)). Man kann ja sich auch außerhalb bewerben, also Potsdam oder so... :) egal

MoinMoin:

--- Zitat von: Maximus2584 am 26.03.2019 16:57 ---na es gibt nicht so wirklich viel Auswahl, muss ja sonst vom Bund ne Stelle sein in Berlin oder so :)). Man kann ja sich auch außerhalb bewerben, also Potsdam oder so... :) egal

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Tja, stimmt aber nur wenn man an der Kette des öD klebt.

Maximus2584:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.03.2019 19:09 ---
--- Zitat von: Maximus2584 am 26.03.2019 16:57 ---na es gibt nicht so wirklich viel Auswahl, muss ja sonst vom Bund ne Stelle sein in Berlin oder so :)). Man kann ja sich auch außerhalb bewerben, also Potsdam oder so... :) egal

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Tja, stimmt aber nur wenn man an der Kette des öD klebt.

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Sorry für die dumme Frage, jedoch sollte ich eine Stelle in der privaten Wirtschaft finden können, so würde es eine Möglichkeit des § 16.5 geben oder? Es geht ja nicht nur um Stelle aus dem ÖD?

Pseudonym:
Ja, woher die neue Stelle kommt ist unerheblich für die Zulage. Hauptsache, es kann eindeutig als Zusage angesehen werden.  Und sie sollte gehaltsmäßig möglichst so hoch liegen, dass auch zwei Stufen Zulage bewilligt werden.

Maximus2584:

--- Zitat von: Pseudonym am 26.03.2019 21:55 ---Ja, woher die neue Stelle kommt ist unerheblich für die Zulage. Hauptsache, es kann eindeutig als Zusage angesehen werden.  Und sie sollte gehaltsmäßig möglichst so hoch liegen, dass auch zwei Stufen Zulage bewilligt werden.

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Die Zulage richtet sich aber nach den Stufen und kann auch nicht höher sein, ist das richtig? Es kann ja sein, dass das angebotene Gehalt höher sei, als die letzte Stufe der EG-Gruppe. Kann auch eine feste Zulage ausgemacht werden ohne die Stufen zu beachten oder spätestens Stufe 6 ist Schluss?

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