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§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
MoinMoin:
--- Zitat von: Pseudonym am 26.03.2019 21:55 ---Ja, woher die neue Stelle kommt ist unerheblich für die Zulage. Hauptsache, es kann eindeutig als Zusage angesehen werden. Und sie sollte gehaltsmäßig möglichst so hoch liegen, dass auch zwei Stufen Zulage bewilligt werden.
--- End quote ---
Ich würde niemals meinem alten AG (möglicherweise illegal) das vertrauliche Gehaltsangebot meines potentiellen neuem AGs schriftlich mitteilen.
Wenn mein aktueller AG das von mir fordert, dann tschüss. Mega Weltfremd und kicki kacki.
--- Zitat von: Maximus2584 am 28.03.2019 12:10 ---Die Zulage richtet sich aber nach den Stufen und kann auch nicht höher sein, ist das richtig? Es kann ja sein, dass das angebotene Gehalt höher sei, als die letzte Stufe der EG-Gruppe. Kann auch eine feste Zulage ausgemacht werden ohne die Stufen zu beachten oder spätestens Stufe 6 ist Schluss?
--- End quote ---
Formal kann man dir Maximal das Entgelt der übernächsten Stufe geben.
Wenn du in der Endstufe bist, dann kann man dir eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 deiner EG geben.
Das doofe an dieser Regelung ist, dass man somit in Stufe 5 weniger Zulage bekommen kann, als in Stufe 4. Und erst wenn man in Stufe 6 ankommt wieder mehr.
Maximus2584:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2019 12:39 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 26.03.2019 21:55 ---Ja, woher die neue Stelle kommt ist unerheblich für die Zulage. Hauptsache, es kann eindeutig als Zusage angesehen werden. Und sie sollte gehaltsmäßig möglichst so hoch liegen, dass auch zwei Stufen Zulage bewilligt werden.
--- End quote ---
Ich würde niemals meinem alten AG (möglicherweise illegal) das vertrauliche Gehaltsangebot meines potentiellen neuem AGs schriftlich mitteilen.
Wenn mein aktueller AG das von mir fordert, dann tschüss. Mega Weltfremd und kicki kacki.
--- Zitat von: Maximus2584 am 28.03.2019 12:10 ---Die Zulage richtet sich aber nach den Stufen und kann auch nicht höher sein, ist das richtig? Es kann ja sein, dass das angebotene Gehalt höher sei, als die letzte Stufe der EG-Gruppe. Kann auch eine feste Zulage ausgemacht werden ohne die Stufen zu beachten oder spätestens Stufe 6 ist Schluss?
--- End quote ---
Formal kann man dir Maximal das Entgelt der übernächsten Stufe geben.
Wenn du in der Endstufe bist, dann kann man dir eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 deiner EG geben.
Das doofe an dieser Regelung ist, dass man somit in Stufe 5 weniger Zulage bekommen kann, als in Stufe 4. Und erst wenn man in Stufe 6 ankommt wieder mehr.
--- End quote ---
Vielen Dank für die Antwort!
Maximus2584:
Wer weiß wie die Lage mit der Eingruppierung bzw. Zulage aussieht, falls man gerade in der der TV-L 9 Fgr. 3 (nach alten Bedingungen) und Stufe 2 ist und zur Zeit die Zulage nach § 16. 5 zur Stufe 4 hat und dann nicht den Arbeitgeber wechselt, sondern nur den Bezirk und dann in "normale" also TV-L 9, Fallgruppe 2 eingruppiert wird?
1-Ist die Zulage mit dem neuen Arbeitgeber neu auszuhandeln oder verbleibt die unverändert?
2-Welche Möglichkeit gibt es die Zulage in die dazu gehörige Stufe umwandeln zu lassen(natürlich Laufzeit würde neu beginnen), also Stufe 4?
Spid:
1. Es handelt sich um denselben AG.
2. Das sieht der Tarifvertrag nicht vor.
MoinMoin:
Antwort 1.) ich würde mich entsprechend Rückversichern, da es zwar der gleiche Arbeitgeber ist, aber wer weis schon was da passiert.
Formal ändert sich ja bei dir die Eingruppierung (jetzt nach neuem TV 9a dann 9b oder ? ) dann wäre es ja eine Höhergruppierung mit neustart der Stufenlaufzeit ? oder?
zu 2.)
Du hast alle triflichen Möglichkeiten, sprich der AG kann dir weiterhin eine Zulage bezahlen, er kann sie jederzeit ändern (herabsetzen, streichen) ....
Also im Grund ändert sich nichts. Du bist und bleibst dem Willen deines Geldgebers ausgesetzt.
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