2) 1Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.
Ist jemand hier, der schon Erfahrung damit hatte, bzw. sogar erfolgreich war?
1-Wie ist denn eine Leistung über dem Durchschnitt nachzuweisen? Reicht eine "sehr gute" Beurteilung und zusätzlich ne mündliche Aussage von der Vorgesetzten "falls ich gefragt werde, so werde ich Sie dann auch unterstützten und eine sehr gute Leistung bestätigen". Trotzdem wie ist der Punkt "über dem Durchschnitt nachweisbar?". Nach meiner Ansicht und Erfahrung aus dem ÖD werden gar keine Statistiken geführt, geschweige denn die Personen sind "wenig" kompetent im Bereich des Personalsmanagments (nur meine Ansicht), mag daran liegen, dass ich aus der privaten Wirtschaft komme. Also es werden immer wieder verschiedene Ausreden benutzt, es ist ja so erschwert worden dies zu genehmigen und bla bla bla, jedoch wollen wir Sie ja bei uns halten und bla bla bla am Ende dauert es halt ewig(habe Antrag gestellt und es wird gerade geprüft). Also kurz gesagt, was soll von meiner Seite getan werden außer die Beurteilung vorzulegen, um erfolgreich zu sein?
Zweite frage, ist es möglich beides gleichzeitig zu benutzen, also § 16.5 und § 17.2. Verkürzung der Stufenlaufzeit und eine zusätzliche Zulage zu der nächst höheren Stufe?.
Vielen Dank für die Infos.