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LOB Auszahlung
Habbi:
Hallo,
Ende März 2019 sollte mit der Entgeltauszahlung gleichzeitig die LOB Auszahlung stattfinden. Nun kann mir aber keiner sagen wie hoch diese ausfällt, gibt es dazu irgendwo eine Regelung zum LOB und der Höhe der Auszahlung?
Wird das prozentual wie die Jahressonderzahlung berechnet oder gibt es Pauschalbeträge.
Vielen Dank!
was_guckst_du:
...dann solltest du mal in deine entsprechende Dienstvereinbarung gucken...
Mannheim:
Glaube das ist überall ein wenig anders......
Bei uns geht es nach Punkten. Du wirst von deinem Vorgesetzten bewertet und bekommst Punkte. Pro Punkt bekommst du Betrag X als Brutto. Wird hier jedoch mit der April Gehaltsabrechnung bezahlt.
Wuestenfuchs:
Hallo Habbi,
dies legt jeder öffentliche Arbeitgeber individuell fest - in Form einer Dienstvereinbarung.
Sofern diese nicht existiert oder beispielsweise von einer Vertragspartei (Arbeitgeber oder Personalrat) gekündigt wurde, wird gem. § 18 TVöD. pauschal gezahlt.
Flausi:
Wie schon in den vorherigen Beiträge geschrieben: Die Dienstvereinbarung zum LOB in der die Bewertung und Auszahlungsmodalitäten festgelegt werden sind entscheident.
Als groben Anhaltspunkt: Für das LOB steht ein finanzieller Topf von 2% des Bruttoarbeitslohnes im Jahr aller Tarifbeschäftigten zur Verfügung; in Bayern kann der Topf freiwillig von Seiten des Arbeitgebers auf 3% erhöht werden. Aufgrund der Bewertung erhältst du einen entsprechenden Anteil aus diesem Topf.
Rein theoretisch: Würden alle Tarifbeschäftigten in eurer Behörde die gleiche Bewertung (was nicht im Sinne des LOB wäre)erhalten und auch sonst keine unterschiede bei der Auszahlung erfolgen, würdest du 2% deines jährlichen Bruttoarbeitslohnes bei der Auszahlung erhalten; Z.B. bei 40.000 EUR Jahreseinkommen, 800 EUR.
Aber: Wie gesagt es gibt in jeder Behörde unterschiedliche Regelungen was Bewertung und Auszahlung angeht - die Dienstvereinbarung dazu ist entscheident.
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