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Orga-Gutachten ergibt 9a, Chef will vorerst nur 8 bezahlen

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FragFinn:
(Chronologischer) Sachverhalt:
- Bisher werde ich nach EG 7 bezahlt.
- Laut einem Orga-Gutachten ist meine Stelle (Standesamt, Friedhofsverwaltung und einiges, was so mitläuft) nach EG 9a zu bewerten.
- Mein Chef will mir für einige Zeit EG 8 zahlen, um zu sehen, wie ich mich bewähre.

Fragen:
- Steht mir für eine nach EG 9a bewertete Stelle nicht auch das Entgelt für EG 9a zu? (dass ich die entspr. Tätigkeiten ausführe, belegt das Gutachten bzw. ist unbestritten)
- Ist die Argumentation meines Chefs rechtskonform?
- Falls ja, aus welchen Rechtsquellen ergibt sich das? Oder ist das angewandte Praxis? Gibt es hierzu Kommentare?

Vielen Dank für jede Hilfe!

Mask:
Da Seid scheinbar noch nicht online war

Ja
Nein
12 TVöD

FragFinn:
Zunächst mal danke! :-)

Aber,
- von dem Ja bin ich natürlich schon selbst ausgegangen (siehe meine Fragestellung)
- von dem Nein ebenso
- Ja, es steht grundsätzlich alles im 12er

Aber da Bürgermeister, Geschäftsleiter etc. reihenweise so handeln, dachte ich mir, dass es da noch andere Quellen gibt, die man für sowas "missbrauchen" oder verdrehen kann.

Spid:
Das Gutachten dient ausschließlich der Bildung der Rechtsmeinung des AG - da diese für die Eingruppierung unbeachtlich ist, ist es das Gutachten auch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn das die E9a ist, bist Du seit Beginn der maßgeblichen Tätigkeit in E9a eingruppiert. Ich würde aber angesichts der Sachverhaltsschilderung nicht zwingend davon ausgehen.

FragFinn:
Ok.
Wenn aber mein AG grundsätzlich dem Gutachten folgt, dann muss er mich auch entsprechend vergüten, richtig?
Sprich er kann mich nicht auf eine ausgewiesene EG9a-Stelle setzen und mit der obigen Argumentation nach EG8 bezahlen, oder?

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