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Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

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Linedancer:
Ein herzliches "Hallo" an die Runde,

war bisher nur Mitleser aber nun hab ich selber eine Frage:

Bin Angestellter beim TV-H und war bisher in EG8 Erfahrungsstufe 3. Seit 1.7.19 bin ich in die Stufe 4 aufgerückt. In der Juli Abrechnung erhielt ich das Entgeld der Stufe 4 und auch die Nachzahlung der Tariferhöhung rückwirkend vom März 19 überwiesen. Soweit ist mir alles klar. Nun habe ich eine Stellenausschreibung gewonnen auf die E9. In einem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das ich auf diese Stelle mit Wirkung vom 30.6.19 eingesetzt bin. Lt Geschäftstelle erhalte ich aber erst nach einem halben Jahr, das Gehalt der E9 rückwirkend. Ok, so ne Art Probezeit, denk ich mal. Nun war ich bisher der Meinung das es im TV-H  keine E9 klein und E9 groß gibt, sondern nur die E9 mit unterschiedlichen Stufenlaufzeiten. In der Entgelttabelle TV-H 2018 (hier auf der Seite des "öffentlicher-dienst. info) gibt es allerdings eine 9 und eine 9K mit dem Monatswert Stufe 3 von 3177 und Stufe 4 von 3566 Euro.

Welches Entgeld hab ich nun zu erwarten, da in den Tarifverhandlunge ja erst zum 1.8.19 die EG9 in a und b aufgeteilt wird? Hab ich Glück und bekomme 3566 oder nur 3271 Euro?
Als ich damals von der EG6 in die EG 8 gesprungen bin, hab ich gleich das Entgeld der Gruppe EG8 erhalten, ohne  ein halbes Jahr warten zu müssen.

TV-Hessen hat ja den stufengleichen Aufstieg. Hoffe ich konnte mich halbwegs klar ausdrücken. Danke im Vorfeld für eure Antworten.

Spid:
Wenn Dir zum 30.06.2019 eine auszuübende Tätigkeit nicht nur vorübergehend übertragen wird, bist Du entsprechend dieser zu diesem Zeitpunkt eingruppiert, wenn es sich um eine auszuübende Tätigkeit handelt, die zu Deiner Eingruppierung in E9 führt, bist Du seitdem in E9/3 eingruppiert, die Stufenlaufzeit begann von vorn. Wird die auszuübende Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen, findet keine Eingruppierung entsprechend dieser statt, es kann jedoch Anspruch auf eine Zulage entstehen. Die Höhergruppierung findet dann statt, wenn die auszuübende Tätigkeit dauerhaft übertragen wird. Die von Dir geschilderte beabsichtigte Vorgehensweise Deines AG ist rechtswidrig.

Linedancer:
Danke für deine Antwort. Die Tätigkeit übe ich dauerhaft aus.
Versteh deine Text so, das ich überhaupt nicht in die Erfahrungsstufe 4 komme. Der 30.6.19 wäre der letzte Tag für mich die EG3 gewesen und die setzen mich in dem Schreiben mit Wirkung vom 30.6.19 auf den Dienstposten EG9, sodas ich nochmal die 3 Jahre in Stufe 3 bleibe. Das ist eine wirklich miserable Tatik. Da ich in der Juli Abrechnung schon Stufe 4 stehen habe, müsste das auch wieder korrigiert werden. 
Naja, hab ich wie schon so oft im Leben, Pech gehabt.

Spid:
Das ist nur mit Deiner Zustimmung möglich. Wann hat der AG denn die auszuübende Tätigkeit übertragen?

Linedancer:
weiss darauf leider keine Antwort, da ich den Tätigkeitsbereich meiner Arbeit nicht wechsele. Bleibe im selben Tätigkeitsbereich/Arbeitsbezirk, nur das ich nun mit  EG9 über 50% gewisse Tätigkeiten ausführen muss und vorher musste ich unter 50% bleiben. Kann das nicht anders ausdrücken. Das hat natürlich vorher auch niemand kontrolliert und kann auch nicht kontrolliert werden. Der Sachgebietsleiter muss da "improvisieren", sollte er gefragt werden, welche Tätigkeiten jemand wann und wie oft ausführt .Sorry, ist blöd zu beschreiben.

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