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Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

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und
12 --> 13

Goofy:
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage:

Sachverhalt:
Zum 01.10.2018 wurde ich in die E9 Fallgruppe 2 Teil II Abschnitt 21 Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zugeordnet. In dem Änderungsvertrag steht Entgeltgruppe 9.

Frage:
Kann mir bitte eine fachkundige Person beantworten, in welche E9 (E9b oder E9a) ich vorrausichtlich übergeleitet werde?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus

ITler:

--- Zitat von: querulant am 11.12.2019 07:32 ---Die Personalleitung unseres Betriebes hat uns gestern darüber informiert, dass die Redaktionsverhandlungen im November abgeschlossen worden sind. Allerdings gäbe es noch keine Durchführungshinweise. In unserem Betrieb wurde uns ein Musterschreiben für die Antragsstellung überreicht, welches in der Frist vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 eingereicht werden kann.
Damit scheint die Sache nun besiegelt und viele Ingenieure und IT-Beschäftigte des Landes können sich freuen  :)

--- End quote ---

Magst du den Mustertext hier reinstellen?

F1s1:
Ich habe vom DBB nun endlich mal eine beschlossene Regelung bekommen:

Die Überleitung ergibt sich aus den neu eingefügten Regelungen des § 38a TV-H. Die Überleitung wird von Amts wegen – also ohne weiteres zutun – rückwirkend zum 1. August 2019 erfolgen.
 
§38a TV-H lautet:
 
„§ 38a               Überleitung von Beschäftigten der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b zum 1. August 2019
(1)        Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten,
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
(2)        1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, gegebenenfalls unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
 
(3)        1Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren
-       deren Arbeitsverhältnis zum Land über den 31. Juli 2019 hinaus fortbesteht und
-       die am 1. August 2019 unter den Geltungsbereich (§ 1) fallen,
sind in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. 2Sie sind wie folgt einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit zugeordnet:
bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)
neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)

3Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4.
(4)        Beschäftigte der Absätze 1 bis 3, die am 31. Juli 2019 einer individuellen Endstufe zugeordnet sind, werden einer individuellen Zwischen- bzw. erneut einer Endstufe zugeordnet, die der nach bisherigem Recht am 31. Juli 2019 zustehenden individuellen Endstufe entspricht; § 6 Absatz 4 Satz 5 TVÜ-H und die Protokollerklärung Nr. 1 Satz 4 zu § 6 Absatz 4 TVÜ-H gelten entsprechend


Bin nicht sicher wie ich Tabellen hier einstelle vom Format. Bilder gehen ja nicht gell ?

F1s1:
Zu Punkt 2

bisherige Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)neue Stufe / Jahr innerhalb der Stufe / Restzeit (R)1 / 1 / R1 / 1 / R2 / 1 / R2 / 1 / R2 / 2 / R2 / 2 / R2 / 3 / R3 / 1 / R2 / 4 / R3 / 2 / R2 / 5 / R3 / 3 / R3 / 1 / R4 / 1 / R3 / 2 / R4 / 2 / R3 / 3 / R4 / 3 / R3 / 4 / R4 / 4 / R3 / 5 / R5 / 1 / -3 / 6 / R5 / 1 / -3 / 7 / R5 / 1 / -3 / 8 / R5 / 1 / -3 / 9 / R5 / 1 / -4 / 1 / R5 / 1 / R4 / 2 / R5 / 2 / R4 / 3 / R5 / 3 / R4 / 4 / R5 / 4 / R4 / 5 / R5 / 5 / R4 / 6 und weitere6

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