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Tarifrunde TV-H (Hessen) 2019

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--- Zitat von: Hanson112 am 29.03.2019 17:00 ---
--- Zitat von: wap am 29.03.2019 16:47 ---
--- Zitat von: Hanson112 am 29.03.2019 16:34 ---Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5   da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?

--- End quote ---


5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit


Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.

--- End quote ---

Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.

--- End quote ---

Abschnitt 22 Eichdienst ? Sagtest du nicht was von IT? Dann bleibt es wohl bei E9a wenn du vorher verlängerte Stufenlaufzeiten hattest.
Schau lieber noch mal genau wie du eingruppiert bist.

wap:

--- Zitat von: Solitair am 29.03.2019 16:55 ---
--- Zitat von: wap am 29.03.2019 15:22 ---Aktuelle Zahlen der tatsächliche Entgelterhöhung:

Erhöhungen der Tabellenentgelte
Zum 01.03.2019 steigen die Gehälter um 3,0% (in der Stufe 1 um 4,5%) - mindestens um 100€. Im zweiten Schritt erhöhen sich die Gehälter zum 01.02.2020 um 3,12% (Stufe 1 um 4,3%) - ebenfalls mindestens um 100€ und im dritten Schritt folgt eine Erhöhung zum 01.01.2021 um 1,3% (Stufe 1 um 1,8%)- mindestens um 40€.
Das Ergebnis bedeutet unter Einberechnung der prozentualen Erhöhung und der Mindestbeträge eine Erhöhung im Gesamtvolumen zum
01.03.2019 um 3,2%
01.02.2020 um 3,2%
01.01.2021 um 1,4%


Quelle: GDP

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Also noch schlechter als das Ergebnis bei TV-L.

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Und zwei Monate fallen auch noch unter den Tisch. Die Erhöhung gilt erst ab März. Im TV-L bereits ab Januar.

AlphaOmega:

--- Zitat von: pvenj am 29.03.2019 14:51 ---
--- Zitat von: AlphaOmega am 29.03.2019 14:22 ---Hatten die Gewerkschaften überhaupt was mit der Einführung des Landestickets zu tun?

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Ja! siehe hier: https://service.hessen.de/html/files/TV_LandesTicket_Hessen_vom_3._Maerz_2017.pdf

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Der war mir bekannt, aber das heißt ja nicht, dass die Gewerkschaften etwas bedeutendes dazu beigetragen haben (außer die Unterschrift drunter zu setzen). Ich habe mal gehört, dass die Landesregierung wegen ihrem Koalitionsvertrag etwas gegen die Vehrkersbelastung bzw. CO_2-Ausstoß unternehmen muss. Das ist aber nur Hörensagen und deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand Quellen hat die Belegen, dass die Gewerkschaften in irgendwelchen Verhandlungen ein Hessenticket gefordert haben oder ähnliches.

wap:

--- Zitat von: F1s1 am 29.03.2019 16:50 ---Ich bin noch 2 Jahre in E9K Stufen 3.
Heißt quasi ich komme nun in 9A Stufe 4 und fange bei 0 an ? Da aber Stufe 4 der selbe Brutto Lohn ist wie meine alte Stufe 3 hab ich quasi keine Erhöhung. Supi.

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Woher willst du wissen das du in 9a Stufe 4 kommst? Bezüglich der Überleitung in die E9a steht leider nichts detailliertes im Einigungspapier.

Hanson112:

--- Zitat von: wap am 29.03.2019 17:09 ---
--- Zitat von: Hanson112 link=topic=111659.msg136422#msg136422




date=1553875215 ---
--- Zitat von: wap am 29.03.2019 16:47 ---
--- Zitat von: Hanson112 am 29.03.2019 16:34 ---Verstehe ich das richtig?
Ich bin zur Zeit in der IT 9k Stufe 3, nach 3 1a entfällt bei mir nun der längere stufenaufstieg und meine Zulage. Das würde ja bedeuten ich komme in 9/4 oder 9a/5   da ich im Dez 4 Jahre in der 3 rum habe?

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5. Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4 Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit


Somit sollte es bei dir die E9b Stufe 3 werden und Neustart der Stufenlaufzeit.

--- End quote ---

Vobei ich gerade mal geguckt habe ich befinde mich in der e9 Teil 2 abschnitt 22 und nicht 11...was auch immer das. Bedeutet.

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Abschnitt 22 Eichdienst ? Sagtest du nicht was von IT? Dann bleibt es wohl bei E9a wenn du vorher verlängerte Stufenlaufzeiten hattest.
Schau lieber noch mal genau wie du eingruppiert bist.

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Ups meine Abschnitt 21unterabschnitt 2 Anlage a zum tvh. Steht auf dem Zettel meiner letzten höhergruppierung

Also Fälle ich unter den Punkt 3 und würde da ich schon 3jahre in der 3 war wohl in die 9/4 kommen und die entgeldzulage wegfallen.  So jedenfalls hat es mir mein Verdi man erklärt

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