Eingruppierung bei Betreuungstätigkeit in Grundschule RLP

Begonnen von anette811, 28.03.2019 11:08

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anette811

Guten Tag miteinander!

Ich bin seit 10 Jahren Betreuerin (ungelernt im Erziehungsbereich, Ausbildung zur Bürokauffrau) in der Nachmittagsbetreuung einer Grundschule und verdiene hier schon viel zu lange einen zu gerringen Stundenlohn. Würde mich gerne dafür einsetzen das anzupassen für die Arbeit, die ich tagtäglich erbringe. Nun zu meiner Frage: In welcher Entgeltgruppe müsste ich das bei meinem Arbeitgeber begründen um mich dort einzugruppieren? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schonmal!

Viele Grüße!


Hain

Moin,
Zitat von: anette811 am 28.03.2019 11:08
Guten Tag miteinander!

Ich bin seit 10 Jahren Betreuerin (ungelernt im Erziehungsbereich, Ausbildung zur Bürokauffrau) in der Nachmittagsbetreuung einer Grundschule und verdiene hier schon viel zu lange einen zu gerringen Stundenlohn. Würde mich gerne dafür einsetzen das anzupassen für die Arbeit, die ich tagtäglich erbringe. Nun zu meiner Frage: In welcher Entgeltgruppe müsste ich das bei meinem Arbeitgeber begründen um mich dort einzugruppieren? Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schonmal!

Viele Grüße!

Wer ist denn Arbeitgeber (Land, Kommune oder Verein)?

Grüße
Hain

anette811

Hallo!
Arbeitgeber ist eine Kommune, Verbandsgemeindeverwaltung!
Danke!
Viele Grüße!


Spid

Bei Einstellung in Stufe 1 befindet man sich nach 10 Jahren Tätigkeit in der S2 beim selben AG in Stufe 4.

anette811

Zitat von: Spid am 08.04.2019 10:23
Bei Einstellung in Stufe 1 befindet man sich nach 10 Jahren Tätigkeit in der S2 beim selben AG in Stufe 4.
Ja, beim selben Arbeitgeber. Auch ohne Ausbildung in dem Bereich? Habe wie schon erwähnt eine Ausbildung als Bürokauffrau, aber keine im Bereich der Erziehung. Bringe "nur" die nun erreichten 10 Jahre Berufserfahrung mit.


anette811

Zitat von: Spid am 09.04.2019 11:53
Deshalb ja nur S2.
Fühl mich völlig veräppelt...und bin total entsetzt! Bei 6 Jahren beim selben AG in der Anstellung, welche Stufe ist da zu Grunde zu legen? Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?

MGM

Zitat von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?

MoinMoin

Zitat von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Zitat von: Spid am 09.04.2019 11:53
Deshalb ja nur S2.
Fühl mich völlig veräppelt...und bin total entsetzt! Bei 6 Jahren beim selben AG in der Anstellung, welche Stufe ist da zu Grunde zu legen? Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Wenn man vor 6 Jahren in der S2 mit der Stufe 1 angefangen hat, dann schätze ich das man jetzt in der Stufe 4 ist.

23,75 geteilt durch 39 ist die Prozentzahl, wenn die Wochenarbeitszeit in der Kommune 39h ist.

anette811

Zitat von: MGM am 10.04.2019 09:56
Zitat von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!

MoinMoin

Zitat von: anette811 am 12.04.2019 08:18
Zitat von: MGM am 10.04.2019 09:56
Zitat von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!
Da mußt du aber anders Rechnen:
Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden (und die sind  4,348 mal Wochenstunden)

anette811

Zitat von: MoinMoin am 12.04.2019 08:30
Zitat von: anette811 am 12.04.2019 08:18
Zitat von: MGM am 10.04.2019 09:56
Zitat von: anette811 am 10.04.2019 09:21
Wissen Sie auch wieviel Prozent 23,75 Stunden in der Woche sind?
Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen der (individuellen) Arbeitszeit und der Eingruppierung bzw. Stufe?
Möchte gern den Stundenlohn errechnen, weil hier nur auf Stunde gezahlt wird, was auch tatsächlich gearbeitet wird! Der liegt momentan bei 10€ pro Stunde brutto, viel zu wenig für die Arbeit, die geleistet wird täglich! Möchte gern angemessen bezahlt werden für meine Arbeit mij den Kindern! Besser spät als nie!
Da mußt du aber anders Rechnen:
Monatsbrutto geteilt durch Monatsstunden (und die sind  4,348 mal Wochenstunden)

Gibt es da auch ein Gesetz, dass wir hier im TVÖD eingruppiert werden müssen, worauf kann ich mich da rechtlich drauf berufen? Da wir ja im öffentlichen Dienst arbeiten, in meinen Verwaltungsjobs werde ich ja auch hiernach bezahlt, gehe ich mal davon aus das das irgendwo im Gesetz geregelt sein müsste oder liege ich da falsch?

MGM

Der Geltungsbereich ist im TVöD selbst festgelegt.