Geh doch mal zum Anwalt.
Ich habe vor ein paar Tagen in einer anderen fiktiven Fallkonstellation dieselbe Frage gestellt und noch keine Antwort bekommen. Ich kann die Frage selbst nicht vor Gericht klären lassen, weil es ein fiktives Beispiel war.
Die kurze Antwort hier von Spid kann ich überhaupt nicht deuten.
"§ 37
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. [...]"
Ich habe in Urteilen öfter gelesen, dass es Pech eines AN ist, wenn er die Ausschlußfrist nicht kennt und seine Ansprüche deswegen zu spät geltend gemacht hat. Warum sollte ein AG argumentieren können: Ups, die Ausschlußfrist habe ich nicht gekannt und zuviel gezahlt, das will ich jetzt wieder zurück? Von meinem Gefühl her, müsste ein Gericht da auch sagen: "Sorry AG, Pech gehabt, wenn du den Tarifvertrag nicht kennst."
Wenn der AG jetzt eine Rückzahlung für die ersten 6 Monate fordert, dann muss doch ersteinmal geklärt werden, von welchem Anspruch, der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, hier überhaupt die Rede ist.