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Jobfahrrad im öD
MoinMoin:
--- Zitat von: Aüg am 12.04.2019 07:50 ---Alle Regelungen des Tarifvertrags sind nunmal Verhandlungsmasse. Wieso sollte die Gewerkschaft den Arbeitgebern die Ersparniss der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ohne entsprechende Gegenleistung schenken.
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Wie du selber sagst, dass ist doch Verhandlungsmasse des AN gegenüber dem AG. Der AG kann doch in einem Leasingvertrag eben seine Ersparnisse mit hineingeben (Sprich der AG hat keinen monetären Vorteil, außer einen glücklichen MA). Wieso verhandelt die Gewerkschaft so etwas nicht und lässt da den AN einzelvertraglich im Regen stehen.
Und umgekehrt, wenn Leute wie Keeper halt damit zufrieden sind, dass sie Ihren Anteil an den Sozialbeiträge/Steuern in ein Ebike umwandeln (was ja der "Gewinn" bei der Aktion ist), und der AG sich diesen Aufwand durch seine Einsparung an Sozialbeiträgen erkauft, so what.
Ob das ne Milchmädchenrechnung ist oder diese Form der Subvention als asozial angesehen wird, ist ein gänzlich anderes Thema.
--- Zitat von: Aüg am 12.04.2019 07:50 ---Der VKA ist verpflichtet zu bellen. Er ist schuldrechtlich verpflichtet seine Mitglieder zur vollumfänglichen Umsetzung des Tarifvertrags anzuhalten.
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Wieso ist die VKA schuldrechtlich verpflichtet seine Mitglieder dazu anzuhalten nicht mehr als das tarifliche zu zahlen?
Übertarifliche Bezahlung ist doch nicht illegal.
--- Zitat --- Ggf kann dies sogar durch eine Klage der Gewerkschaften Gehege den Arbeitgeberverband durchgesetzt werden.
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Nein, die Gewerkschaft kann sicher nicht einen AG verklagen, weil er eine Besserstellung von Angestellten durchführt.
Lars73:
Wenn es als übertarifliche Bezahlung ausgestaltet werden würde... Dazu müsste z.B. der komplette Betrag der Leasingsraten als übertarifliche Zulage bezahlt und dann als Entgeltumwandlung ausgestaltet werden. Ob man es auch mit Teilbeträgen hinbekommen könnte müsste man die Regelungen sich genau anschauen.
ver.di hatte schon mal Vorschläge gemacht was diese Unterstützen würden. Das würde den Arbeitgebern aber Geld kosten...
Das Klagerecht der Gewerkschaft funktioniert aber nur für tarifgebundene Beschäftigte. Mit einem nicht tarifgebundenen Beschäftigten könnte Einzelvertraglich auch vom Tarifvertrag zu "Ungunsten" des Beschäftigten abgewichen werden.
Keeper83:
Da die Frage aufkam. ;)
Es liegt jetzt ein Angebot seitens meines AG vor für alle Mitarbeiter. Etwas vereinfacht dargestellt:
10%iger Zuschuss (Bruttokaufpreis) beim Erwerb eines Ebikes und ein zinsloser Gehaltsvorschuss in Höhe des Kaufpreises, abzubezahlen in max. 20 Monatsraten.
Der große Wurf sicherlich nicht und ob besser als Leasingraten vom Bruttogehalt zu zahlen weiß ich auch nicht so recht, aber der Wille ist da.
Das ändert natürlich nichts an meiner Kritik am Verhalten von Verdi.
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